HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: HSBC konkretisiert Übertragungsverlangen und legt die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 67,93 je nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie fest
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08.10.2020 / 18:58 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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HSBC konkretisiert Übertragungsverlangen und legt die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 67,93 je nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie fest
Düsseldorf, 8. Oktober 2020 - Die HSBC Germany Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf, hat dem Vorstand der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG heute mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG auf die HSBC Germany Holdings GmbH als Hauptaktionärin entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze Out) auf 67,93 Euro je auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt. Die HSBC Germany Holdings GmbH hat den Vorstand aufgefordert, eine außerordentliche Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre einzuberufen.
Die HSBC Germany Holdings GmbH bestätigt und konkretisiert damit ihr dem Vorstand der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am 25. Mai 2020 übermitteltes Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG.
Die HSBC Germany Holdings GmbH ist mit ca. 99,33 % am Grundkapital der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre soll voraussichtlich auf einer auf den 19. November 2020 noch einzuberufenden (virtuellen) außerordentlichen Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Beschluss gefasst werden.
Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG ab.
Kontakt:
Robert von Heusinger +49-211-910-1664 robert.heusinger@hsbc.de
Kontakt: Meldebeauftragter: Ulrich Schröer, Compliance-Beauftragter HSBC Trinkaus & Burkhardt AG.
IR-Ansprechpartner: Robert von Heusinger
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Quelle: dpa-Afx