ISRA VISION AG: Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 46,77 festgelegt
^ DGAP-Ad-hoc: ISRA VISION AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out ISRA VISION AG: Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 46,77 festgelegt
28.10.2020 / 10:10 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 46,77 festgelegt
Darmstadt, 28. Oktober 2020 - Die Atlas Copco Germany Holding AG hat dem Vorstand der ISRA VISION AG heute ein konkretisierendes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt und den Vorstand der ISRA VISION AG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der ISRA VISION AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der ISRA VISION AG auf die Atlas Copco Germany Holding AG durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) aufgefordert.
Die Atlas Copco Germany Holding AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 46,77 je Aktie der ISRA VISION AG festgelegt. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der ISRA VISION AG und der Atlas Copco Germany Holding AG sind für den 29. Oktober 2020 geplant. Es ist beabsichtigt, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die am 15. Dezember 2020 stattfinden und über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG auf die Atlas Copco Germany Holding AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 46,77 je Aktie der ISRA VISION AG Beschluss fassen soll.
Die Atlas Copco Germany Holding AG hat inzwischen ihren Sitz von Essen nach Darmstadt verlegt und wird im Anschluss an die Verschmelzung in ISRA VISION AG umbenannt. Im Zuge der Verschmelzung werden alle Mitarbeiter per Gesetz auf die neue ISRA VISION AG übergehen.
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der ISRA VISION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Atlas Copco Germany Holding AG bzw. der ISRA VISION AG ab.
Weitere Informationen
ISRA VISION AG Industriestraße 14 64297 Darmstadt Germany
Tel.: +49 (0) 6151 948 - 0 Fax: +49 (0) 6151 948 - 140 Internet: www.isravision.com
Investor Relations E-Mail: investor@isravision.com
Melanie Böttcher Tel.: +49 (0) 6151 948 - 209
Susanne Becht Tel.: +49 (0) 6151 948 - 212
---------------------------------------------------------------------------
28.10.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: ISRA VISION AG Industriestr. 14 64297 Darmstadt Deutschland Telefon: +49 (0)6151 9 48-0 Fax: +49 (0)6151 9 48-140 E-Mail: investor@isravision.com Internet: www.isravision.com ISIN: DE0005488100 WKN: 548810 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1143563
Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
1143563 28.10.2020 CET/CEST
°
Quelle: dpa-Afx