Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Neubewertung der Erfolgsaussichten im Rechtsbehelfsverfahren gegen Körperschaftsteuer-Änderungsbescheide für die Jahre 2008 und 2009
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06.04.2022 / 19:39 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Wie bereits mit der Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 24. August 2021 und 17. November 2021 mitgeteilt erfolgt eine steuerliche Prüfung von Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin von Auskunfts- und Herausgabeersuchen ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag.
Aufgrund interner Untersuchungen haben sich neue Sachverhaltserkenntnisse ergeben, die durch die Gesellschaft ausgewertet werden und die auf Auffälligkeiten mit Blick auf das Zustandekommen eines Teils der Geschäfte der Gesellschaft in den Jahren 2008 und 2009 hindeuten. Die Aufarbeitung der neuen Sachverhaltserkenntnisse und die Analyse möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten in den Rechtsbehelfsverfahren gegen die geänderten Steuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 sind noch nicht abgeschlossen und dauern an.
Auch unter Berücksichtigung der neuen Sachverhaltserkenntnisse ist nach Bewertung der Gesellschaft eine Erhöhung der Rückstellungen bezogen auf die Sachverhalte der Jahre 2007, 2010 und 2011 nicht geboten. Für die Jahre 2008 und 2009 sind bereits Zahlungen aufgrund der eingegangen Änderungsbescheide erfolgt und die Rückstellungen waren hierfür ausreichend bemessen. Das steuerliche Gesamtrisiko betreffend die Rückforderung von Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlägen und Zinsen nach der Abgabenordnung für die Jahre 2007 bis 2011 ist somit unverändert.
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen.
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Quelle: dpa-Afx