MPC Münchmeyer Petersen Capital AG führt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals erfolgreich durch

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MPC Münchmeyer Petersen Capital AG führt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals erfolgreich durch

Hamburg, 8. Januar 2021 - Der Vorstand der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG ("MPC Capital AG"), Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A1TNWJ4, hat die mit Ad hoc-Mitteilung vom 7. Januar 2021 angekündigte Platzierung neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts heute erfolgreich durchgeführt. Das Unternehmen hat insgesamt 1.777.778 neue Aktien gegen Bareinlage ausgegeben und diese zu einem Preis von EUR 2,25 je Aktie platziert.

Das Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich damit unter teilweiser Ausnutzung des "Genehmigten Kapitals 2018" von EUR 33.470.706,00 um EUR 1.777.778,00 auf EUR 35.248.484,00 durch Ausgabe von 1.777.778 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ergibt sich ein Brutto-Emissionserlös von EUR 4 Mio. Die Eintragung in das Handelsregister wird kurzfristig erfolgen.

Mit dem Emissionserlös wird die MPC Capital AG primär einen Teil ihres Co-Investments in der MPC Energy Solutions refinanzieren. MPC Energy Solutions hatte im Rahmen eines Private Placements rund USD 100 Mio. eingeworben, um in Projekte für die erneuerbare Energieerzeugung zu investieren. Die Projekte werden PV- und Windparks, Energiespeicherung, Kraft-Wärme-Kopplung sowie andere Infrastrukturen, die zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen beitragen, umfassen.

Kontakt und mitteilende Person nach Art. 17 MAR MPC Capital AG Stefan Zenker Leiter Investor Relations & Public Relations Tel. +49 (40) 380 22-4347 E-Mail: s.zenker@mpc-capital.com

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

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1159505 08.01.2021 CET/CEST

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Quelle: dpa-Afx