Mutares veräußert Mehrheitsbeteiligung an der STS Group AG

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11.03.2021 / 07:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Mutares veräußert Mehrheitsbeteiligung an der STS Group AG

München, 11. März 2021 - Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) ("Mutares") hat heute einen Vertrag mit der Adler Pelzer Group über die vollständige Veräußerung ihrer Mehrheitsbeteiligung an der börsennotierten STS Group AG (ISIN DE000A1TNU68) unterzeichnet.

Die STS Group ist ein weltweit tätiger Systemlieferant für die Automotive-Industrie. Mutares ist mit 73,25 % am Grundkapital der STS Group AG beteiligt und erhält einen Kaufpreis in Höhe von EUR 7,00 je Aktie der STS Group AG. Die Adler Pelzer Group hat sich zudem verpflichtet, die Erfüllung sämtlicher von Mutares an die STS Group AG gewährten Darlehen zum 31. Dezember 2021 sicherzustellen.

Die Transaktion unterliegt noch dem Vorbehalt einer Zustimmung der Finanzgeber auf Seiten der Adler Pelzer Group sowie der Genehmigung der Kartellbehörden. Mutares geht davon aus, dass die Transaktion voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 erfolgreich vollzogen wird.

Disclaimer

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

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Ansprechpartner Presse CROSS ALLIANCE communication GmbH Susan Hoffmeister Tel. +49 89 1250 90330 Email: sh@crossalliance.de www.crossalliance.de

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Quelle: dpa-Afx