Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen
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08.10.2020 / 17:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Gilching, 8. Oktober 2020 - Der Vorstand der Mynaric AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.194.734,00 um bis zu EUR 800.000,00 auf bis zu EUR 3.994.734,00 durch Ausgabe von bis zu 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen ("Neue Aktien"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, ("Hauck & Aufhäuser") gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zu einem noch festzulegenden Bezugspreis und einem noch festzulegenden Bezugsverhältnis zum Bezug anzubieten ("Kapitalerhöhung").
Die Neuen Aktien werden zunächst im Rahmen einer Privatplatzierung, die unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet wird, qualifizierten Anlegern in Deutschland und anderen ausgewählten Jurisdiktionen (außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika) zum Kauf angeboten ("Vorabplatzierung"). Soweit auch institutionelle Investoren in den Vereinigten Staaten von Amerika Neue Aktien zum Erwerb angeboten werden sollen, soll dies ausschließlich unter Anwendung der Rule 144A nach dem Securities Act of 1933 erfolgen. Der Angebotspreis für die Vorabplatzierung und der identische Bezugspreis für die Kapitalerhöhung werden im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Angebotsfrist der Vorabplatzierung wird voraussichtlich am 8. Oktober 2020 abgeschlossen. Die in der Vorabplatzierung angebotenen Neuen Aktien unterliegen einem Rücktrittsvorbehalt. Die größten Hauptaktionäre haben in diesem Zusammenhang bezogen auf einen Anteil von 29,7% am Grundkapital der Gesellschaft auf ihre Bezugsrechte verzichtet. So ist sichergestellt, dass Neue Aktien, die auf Bezugsrechte entfallen, außer derjenigen Bezugsrechte, auf die bestehende Aktionäre verzichtet haben und die an Hauck & Aufhäuser abgetreten wurden, zum Bezug durch die Aktionäre der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Die Vorabplatzierung und das Bezugsangebot stehen unter anderem unter der Bedingung der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes, welcher voraussichtlich am 9. Oktober 2020 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt wird. Die im Rahmen der Vorabplatzierung gezeichneten Neuen Aktien, die keinem Rücktrittsvorbehalt unterliegen, werden voraussichtlich am 15. Oktober 2020 geliefert. Die im Rahmen des Bezugsangebots gezeichneten Neuen Aktien und die im Rahmen des Bezugsangebots nicht gezeichneten Neuen Aktien, die einem Rücktrittsvorbehalt unterliegen, werden voraussichtlich am 2. November 2020 geliefert.
Die Mynaric AG hat einer 90-tägigen Lock-up-Periode mit marktüblichem Umfang zugestimmt. Der Vorstand wird voraussichtlich am 8. Oktober 2020 in einem gesonderten Beschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis, die finale Anzahl Neuer Aktien und das Bezugsverhältnis beschließen.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll in absteigender Priorisierung zu ca. 20% für die Gewinnung neuer Marktanteile mit den bestehenden Produkten, zu ca. 20 % zur Erweiterung des Marktzuganges in Nordamerika sowie zu ca. 60% zur Vorbereitung des großskaligen Einsatzes der Produkte des Unternehmens und damit zur dauerhaften Sicherung der Marktposition eingesetzt werden.
Hauck & Aufhäuser begleitet die Kapitalerhöhung als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über Mynaric Mynaric ist ein Hersteller von Laserkommunikationstechnologien zum Betrieb von Kommunikations- und Beobachtungsanwendungen in der Luft und im Weltall. Zu den Produkten für die Datenübertragung gehören Bodenstationen und Laserterminals, die es ermöglichen, sehr umfangreiche Datenmengen sicher über lange Strecken kabellos zu übermitteln.
Weltweit nimmt der Bedarf an schneller und allgegenwärtiger Datenverfügbarkeit dynamisch zu. Gegenwärtig basieren Datennetze weitgehend auf Infrastruktur auf dem Boden, die aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder logistischen Gründen nicht beliebig erweitert werden kann. Die Zukunft erfordert eine Erweiterung der bestehenden Netzwerkinfrastruktur in Luft und Raumfahrt. Mit seinen kabellosen Laserkommunikationsprodukten ist Mynaric als Pionier in diesem Wachstumsmarkt positioniert.
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Quelle: dpa-Afx