NeXR Technologies SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht

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27.09.2021 / 11:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NeXR Technologies SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht

Berlin, 27. September 2021

Der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W) ("Gesellschaft") hat heute beschlossen, eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 2.061.064,00 gemäß § 6.1a der Satzung durchzuführen.

Danach wird das Grundkapital von EUR 4.122.129,00 eingeteilt in 4.122.129 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Bestehende Aktien"), um bis zu EUR 2.061.064,00 auf bis zu EUR 6.183.193,00 durch Ausgabe von bis zu 2.061.064 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2021 ("Neue Aktien"), gegen Bareinlagen erhöht ("Kapitalerhöhung"). Das Bezugsverhältnis wurde auf 2:1 festgesetzt, d. h. zwei Bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie. Die Bezugsfrist soll am 4. Oktober 2021 (00:00 Uhr MESZ) beginnen und am 18. Oktober 2021 (24:00 Uhr MESZ) enden. Der Nachweisstichtag für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich der 1. Oktober 2021 sein. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,45 je Neuer Aktie.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts inklusive eines Überbezugsrechts im Rahmen eines prospektfreien Bezugsangebots angeboten, das voraussichtlich am 29. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Nicht von den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zum festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

Die Großaktionärin Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, August-Bebel-Straße 64, 14482 Potsdam ("Hevella"), hat sich verpflichtet, sämtliche ihr gemäß ihrem gesetzlichen Bezugsrecht zustehenden 1.174.873 Neuen Aktien zu erwerben. Des Weiteren hat sich die Hevella verpflichtet, sämtliche nicht von den sonstigen Aktionären im gesetzlichen Bezug und Überbezug gezeichneten Neuen Aktien und sämtliche nicht von neuen Investoren gezeichneten Neuen Aktien zu zeichnen.

Die weiteren Details ergeben sich aus dem Bezugsangebot, das voraussichtlich am 29. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung für die weitere Unterstützung des Markteintritts und den dann folgenden Ausbau der Kooperationen sowie den Ausbau des Teams zu verwenden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: NEXR Technologies SE Lydia Herrmann Investor Relations Charlottenstraße 4 10969 Berlin Deutschland

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Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-3 Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1

Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des von der Gesellschaft zu veröffentlichenden Bezugsangebots.

Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Das Bezugsangebot an die Aktionäre wird gemäß Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Prospektverordnung) in Verbindung mit § 3 Nr. 1 WpPG in Form eines prospektfreien öffentlichen Angebots in Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Angebotsprospekt in Bezug auf die Neuen Aktien und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Prospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nexr-technologies.com zugänglichen Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahres- und Halbjahresfinanzberichte, insbesondere den Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2020 der Gesellschaft (insbesondere das Kapitel PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT auf S. 13 ff. sowie den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers auf S. 72 ff.), und die Ad hoc-Mitteilungen und Corporate News der Gesellschaft aufmerksam zu lesen. Die Aktionäre sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der Neuen Aktien ausschließlich auf Grundlage der Informationen im Bezugsangebot und den von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen treffen. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern.

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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Neuen Aktien, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Ländern, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

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Quelle: dpa-Afx