NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um
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20.07.2020 / 10:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um
Berlin, 20. Juli 2020 - Der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W) ("Gesellschaft") hat heute beschlossen, den Kapitalerhöhungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juli 2019 umzusetzen. Danach wird das Grundkapital von EUR 2.332.755,00, eingeteilt in 2.332.755 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Bestehende Aktien"), um bis zu EUR 8.553.435,00 auf bis zu EUR 10.886.190,00 durch Ausgabe von bis zu 8.553.435 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020 ("Neue Aktien"), gegen Bareinlagen erhöht ("Kapitalerhöhung"). Das Bezugsverhältnis wurde auf 3:11 festgesetzt, d.h. drei Bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von elf Neuen Aktien. Die Bezugsfrist soll am 23. Juli 2020 (00:00 Uhr MESZ) beginnen und am 6. August 2020 (24:00 Uhr MESZ) enden. Der Nachweisstichtag für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich der 24. Juli 2020 sein. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,10 je Neuer Aktie.
Eine deren Bezugsrecht entsprechende Anzahl an Neuen Aktien werden der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA ("Hevella"), 11 Champions AG, Christian Daudert, 3D Safe Corporation sowie Fredi Bobic (zusammen die "Direktbezugsaktionäre") zum Direktbezug bei der Gesellschaft angeboten. Hevella als Hauptaktionärin der Gesellschaft hat zugesagt, sich an der Kapitalerhöhung durch Zeichnung Neuer Aktien zu beteiligen. Den Umfang der Zeichnung wird Hevella erst im Laufe der Bezugsfrist festlegen.
Die restlichen Neuen Aktien werden den übrigen Aktionären der Gesellschaft ("Streubesitzaktionäre") im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Rahmen eines prospektfreien Bezugsangebots angeboten, das voraussichtlich am 22. Juli 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Im Zuge des Bezugsangebots soll den Streubesitzaktionären ein Mehrbezugsrecht eingeräumt werden.
Sofern nicht sämtliche Neue Aktien bezogen werden sollten, behält sich die Gesellschaft vor, die nicht bezogenen Neuen Aktien ausgewählten institutionellen Investoren in Deutschland und anderen ausgewählten Ländern (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien) mindestens zum Bezugspreis zum Erwerb anzubieten ("Privatplatzierung"). Die Privatplatzierung erfolgt außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nach Regulation S zum U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gesellschaft beabsichtigt, diejenigen Neuen Aktien, die nicht gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 der Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) vom Zulassungsantrag ausgenommen werden können, prospektfrei zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und im regulierten Markt der Börse Berlin zuzulassen. Ist eine prospektfreie Zulassung dieser Neuen Aktien nicht möglich, wird die Gesellschaft den Zulassungsantrag nach der Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts innerhalb der gesetzlichen Frist stellen. Die Gesellschaft kann nicht garantieren, dass die Neuen Aktien zeitnah zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und/oder im regulierten Markt der Börse Berlin zugelassen werden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung zur weiteren Entwicklung der Produkte in den Bereichen Virtual Reality und 3D-Scannersysteme sowie deren Markteinführung zu verwenden. In diesem Zusammenhang weist die Gesellschaft darauf hin, dass sie in ihrem Bestand gefährdet ist und ihr ohne weiteres Eigen- oder Fremdkapital möglicherweise nicht ausreichend Geschäftskapital zur Verfügung steht, um ihren Zahlungsverpflichtungen in den nächsten zwölf Monaten nachzukommen. Dies gilt selbst bei einer Zeichnung sämtlicher Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
Kontakt:
NEXR Technologies SE Lydia Herrmann Investor Relations Charlottenstraße 4 10969 Berlin Deutschland l.herrmann@nexr-technologies.com www.nexr-technologies.com Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-3 Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des von der Gesellschaft zu veröffentlichenden Bezugsangebots.
Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Das Bezugsangebot an die Direktbezugsaktionäre und das Bezugsangebot an die Streubesitzaktionäre werden auf Grundlage von Art. 1 Abs. 4 lit. d der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Prospektverordnung) und auf Grundlage von § 3 Nr. 1 WpPG in Form eines prospektfreien öffentlichen Angebots in Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Prospekt in Bezug auf die Neuen Aktien und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Prospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nexr-technologies.com zugänglichen Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahres- und Halbjahresfinanzberichte, insbesondere den Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2019 der Gesellschaft (insbesondere das Kapitel PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT auf S. 16 ff. sowie den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers auf S. 68 ff.), und die Ad hoc-Mitteilungen und Corporate News der Gesellschaft aufmerksam zu lesen. Die Aktionäre sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der Neuen Aktien ausschließlich auf Grundlage der Informationen im Bezugsangebot und den von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen treffen. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern.
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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Neuen Aktien, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Ländern, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
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Quelle: dpa-Afx