SUSE S.A. legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR30 pro Aktie fest
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17.05.2021 / 20:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
SUSE S.A. legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR30 pro Aktie fest
Nürnberg, 17. Mai 2021 - SUSE S.A. (das "Unternehmen" oder "SUSE") und ihr Eigentümer Marcel LUX III SARL (der "Bestehende Eigentümer"), eine Gesellschaft, die sich indirekt im Besitz von Fonds befindet, die vom Beteiligungsunternehmen EQT AB Group beraten werden, haben heute den endgültigen Angebotspreis für SUSEs Börsengang auf EUR30 pro Aktie festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Angebots (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option zum endgültigen Angebotspreis) ergibt einen Bruttoerlös von ca. EUR1,1 Milliarden und entspricht einer Marktkapitalisierung von EUR5 Milliarden. Nach Abschluss des Angebots wird sich der erwartete Streubesitz auf 24,3% belaufen, bezogen auf das gesamte Angebotsvolumen.
Das Gesamtangebot beläuft sich auf 37,3 Millionen Aktien bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option. Es wurden 18,3 Millionen neu ausgegebene Aktien platziert und damit ein Brutto-Primärerlös von ca. EUR0,5 Milliarden erzielt. Zusätzlich wurden 14,2 Millionen bestehende Aktien aus dem Besitz des Bestehenden Eigentümers platziert, die einen Brutto-Sekundärerlös von ca. EUR0,4 Milliarden erzielten. Aus dem Bestand des Bestehenden Eigentümers wurde eine Greenshoe-Option für bis zu 4,8 Millionen bestehende Aktien gewährt.
Der erste Handelstag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) ist für den 19. Mai 2021 geplant. Das Handelskürzel lautet SUSE, die ISIN LU2333210958.
Contacts Jonathan Atack Investor Relations, SUSE Phone: +44 7741 136019 Email: IR@suse.com
Harald Kinzler Kekst CNC Phone: +49 172 899 6267 Email: harald.kinzler@kekstcnc.com
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Der Inhalt dieser Bekanntmachung wurde von der SUSE S.A. erstellt und liegt in deren alleiniger Verantwortung. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich mittels und auf der Grundlage des veröffentlichten Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der SUSE S.A. sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt ist kostenlos auf der Website von SUSE S.A. erhältlich.
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In Verbindung mit dem Angebot der Aktien können die Konsortialbanken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen selbst einen Teil der Aktien des Angebots übernehmen und in dieser Eigenschaft solche Aktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen in Verbindung mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den anderweitigen Handel mit den Anteilen so zu verstehen, dass sie eine Ausgabe oder ein Angebot an die Konsortialbanken und ihre verbundenen Unternehmen, die in dieser Eigenschaft handeln, oder eine Zeichnung, einen Erwerb, eine Platzierung oder einen Handel durch diese einschließen. Darüber hinaus können die Konsortialbanken und jedes ihrer verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Konsortialbanken und jedes ihrer verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Aktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgelegt wurde, dass diese Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung").
Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten Vertreiber beachten, dass: der Preis der Anteile sinken kann und Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Anteile kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Anteile nur mit Anlegern vereinbar ist, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung stellt nicht dar: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren oder sie zu kaufen oder eine andere Maßnahme in Bezug auf die Aktien zu ergreifen.
Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene Zielmarktbeurteilung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
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Quelle: dpa-Afx