va-Q-tec AG schließt Platzierung neuer Aktien im Rahmen einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgreich ab
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10.11.2021 / 20:25 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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va-Q-tec AG schließt Platzierung neuer Aktien im Rahmen einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgreich ab
Würzburg, 10. November 2021 - Der Vorstand der va-Q-tec AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2020/I beschlossen und ihr Grundkapital von 13.089.502,00 Euro unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2020/I um 325.498,00 Euro (entsprechend knapp 2,5 Prozent des Grundkapitals) durch die Ausgabe von 325.498 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf 13.415.000,00 Euro erhöht. Sämtliche neuen Aktien wurden bei Lupus alpha Asset Management, einem institutionellen, bislang nicht an der va-Q-tec beteiligten und einen langfristigen Investmentansatz verfolgenden Anleger, platziert. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 26,10 EUR je Aktie festgelegt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.
Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird in den nächsten Tagen gerechnet. Die neuen Aktien werden voraussichtlich am oder um den 17. November 2021 zum Handel am regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Der Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung beläuft sich vor Provisionen und Kosten auf EUR 8.495.497,80
Diese Barkapitalerhöhung ermöglicht va-Q-tec weiteren Handlungsspielraum für zukünftige Investitionen, um das hohe Wachstum der Gesellschaft weiter voranzutreiben und gleichzeitig bei einer Ausweitung der Geschäftsaktivitäten die stabilen und gesunden Bilanzrelationen beizubehalten.
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Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
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Quelle: dpa-Afx