Your Family Entertainment Aktiengesellschaft plant Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung
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16.09.2022 / 12:17 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad hoc-Mitteilung der Your Family Entertainment AG (Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft plant Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung
München, den 16. September 2022
Der Vorstand der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft (YFE), München, (ISIN DE000A161N14, ISIN DE000A3MQDJ8; ISIN DE000A3MQR24) plant die Durchführung einer Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2022 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2022 unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre.
Vorbehaltlich der abschließenden Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Billigung des hierzu notwendigen Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht plant die Gesellschaft, die Kapitalerhöhung voraussichtlich im November dieses Jahres durchzuführen. Die Gesellschaft geht des Weiteren davon aus, dass zur Durchführung der Bezugsrechtkapitalerhöhung das Genehmigte Kapital 2022 in Höhe von bis zu nominal EUR 7.075.463,00 zur Verfügung stehen wird.
Der Emissionserlös aus dieser geplanten Kapitalmaßnahme soll nach gegenwärtiger Planung für den Aufbau internationaler Sender (Channels) und digitaler Plattformen, für die weitere Erschließung des Wachstumsmarktes "Streaming/Video-on-Demand", für mögliche Neuproduktionen aus dem Rechtekatalog der YFE und die Verfolgung potenzieller M&A-Transaktionen verwendet werden.
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft Der Vorstand
Mitteilendes Unternehmen: Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, Türkenstraße 87, 80799 München ISIN DE000A161N14, Frankfurter Wertpapierbörse
Kontakt / Mitteilende Person: Michael Huber (CFO / Prokurist) Tel.: +49 (0)89 / 99 72 71-0 Fax: +49 (0)89 / 99 72 71-91 EMail: michael.huber@yfe.tv
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, München, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft (www.yfe.tv) in der Sektion "Investor Relations" kostenfrei erhältlich sein.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
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Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen oder (iii) andere Personen, an die diese Informationen rechtmäßig übermittelt werden dürfen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
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Quelle: dpa-Afx