Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland fordert zur Anwendung von Einzahlungslimits nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 bis zum 1. Juli 2022 auf
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03.06.2022 / 15:06 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die Tochtergesellschaft der bet-at-home.com AG, die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, bietet in Deutschland Online-Sportwetten und Online-Casino Produkte an. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV2021) sieht in Deutschland vor, dass grundsätzlich ein anbieter- und produktübergreifendes Einzahlungslimit von monatlich EUR 1.000 einzuhalten ist. Bestimmungen zum Einzahlungslimit sind aber bisher auf Grund von erhobenen Klagen gegen die entsprechenden Regelungen des GlüStV2021 lediglich auf Ebene des Anbieters im Bereich Online-Casino umgesetzt worden.
Die zuständige Aufsichtsbehörde hat nunmehr gegenüber der bet-at-home.com Internet Limited mitgeteilt, dass die Einzahlungslimits unter Beachtung der Voraussetzungen der Gewährung eines erhöhten Limits bis zum 1. Juli 2022 insgesamt einzuhalten sind. Die bet-at-home.com Internet Ltd. beabsichtigt, sich hiergegen im Weg eines Eilantrags gerichtlich zur Wehr zu setzen.
Sollten die im GlüStV2021 vorgesehenen Einzahlungslimits ab dem 1. Juli 2022 umgesetzt werden, geht der Vorstand nach heutiger und vorläufiger Beurteilung davon aus, dass der in Deutschland erzielbare Brutto-Wett- und Gamingertrag jedenfalls kurzfristig erheblich zurückgehen könnte. Da Deutschland ein Kernmarkt der bet-at-home.com Gruppe ist, hätte dies voraussichtlich auch erhebliche Auswirkungen auf den Brutto-Wett- und Gamingertrag und das Ergebnis des bet-at-home.com AG Konzern insgesamt. Weitere Einzelheiten werden nach abschließender rechtlicher und tatsächlicher Beurteilung bekannt gegeben.
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03.06.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Quelle: dpa-Afx