Bundesliga verabschiedet erste einheitliche Vorgaben, um eine teilweise Rückkehr von Stadionbesuchern in der Saison 2020/21 zu ermöglichen
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04.08.2020 / 16:52 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sind am heutigen Dienstag zu einer außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung zusammengekommen. Hintergrund war der Abstimmungsbedarf zu einem einheitlichen Vorgehen aller Clubs in Zusammenhang mit einer möglichen, zunächst teilweisen Rückkehr von Stadionbesuchern - sofern eine solche vor dem Hintergrund der Auswirkungen und des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie in der Saison 2020/21 umsetzbar sein wird. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Proficlubs werden, sofern eine Wiederzulassung von Stadionbesuchern im entsprechenden Zeitraum möglich sein wird, bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga bis Jahresende auf Eintrittskarten für Fans der Gastmannschaften zunächst verzichten. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, das bundesweite Reiseaufkommen von Fans - teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln - zu reduzieren und dadurch das potenzielle Infektionsrisiko zu verringern.
- Ebenfalls auf freiwilliger Basis planen die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga für den Fall der Wiederzulassung von Zuschauern in den Stadien, ihre Heimspiele bis zum 31. Oktober ohne Stehplatzbesucher durchzuführen, um die schrittweise Anpassung der spieltagsbezogenen Abläufe an gänzlich neue Anforderungen im Zuschauerbereich zu ermöglichen und auf diesem Wege die Kontrolle der Einhaltung von Abstands- und Hygienestandards in den Stadien zu erleichtern.
- Sollte die Durchführung von Spielen unter Anwesenheit von Stadionbesuchern möglich sein, verzichten die Clubs bis zum 31. Oktober darauf, bei ihren Heimspielen Alkohol auszuschenken.
- Die Proficlubs verpflichten sich, bei ihren Spielen sicherzustellen, dass im Fall von Infektionen die Identität und Kontaktdaten möglicher und eventuell betroffener Stadionbesucher ermittelt werden können. Dahinter steht die Überlegung, dass die örtlichen Gesundheitsämter nur dann bestehende Infektionsketten früh und effektiv unterbrechen können, wenn sie die entsprechenden Personen zügig ermitteln und kontaktieren können.
Die genaue Ausgestaltung der zunächst bis zum 31.10. bzw. 31.12.2020 vereinbarten Regelung liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der einzelnen Clubs, die dazu konkrete Maßnahmen in ihren standort-individuellen Konzepten aufzunehmen haben.
Dortmund, den 04. August 2020
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Kontakt: Dr. Robin Steden Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations
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Quelle: dpa-Afx