Compleo Charging Solutions AG erfolgreich an der Frankfurter Börse gestartet
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21.10.2020 / 15:23 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Compleo Charging Solutions AG erfolgreich an der Frankfurter Börse gestartet
* Erfolgreiche Notierungsaufnahme und Einbeziehung der Aktien in den Prime Standard
* Verwendung des Nettoerlöses für Expansion in der EU, weiteren Ausbau der Technologieführerschaft durch F&E und Erweiterung der Produktionskapazität
Dortmund, 21. Oktober 2020 - Die Compleo Charging Solutions AG (das "Unternehmen" oder "Compleo"), ein führender deutscher Spezialanbieter von Ladelösungen für Elektrofahrzeuge ("EVs"), hat ihren Börsengang erfolgreich vollzogen. Seit heute werden die Aktien (ISIN: DE000A2QDNX9, WKN: A2QDNX) im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Georg Griesemann co-CEO und CFO kommentierte: "Während der unzähligen Gespräche mit Investoren und Medien in den vergangenen Wochen, haben wir sehr viel positive Resonanz für unsere IPO-Pläne erfahren. Dank der großen Investorennachfrage liegen wir mit 49,00 Euro Angebotspreis auch nahe der Mitte der Preisspanne. Wir freuen uns nun sehr, dass wir den Schritt auf das Börsenparkett gemacht haben. Compleo ist bereits seit elf Jahren, also quasi seit den Anfängen der Elektromobilität, im Bereich der Ladesäulen tätig. Das aktuelle Momentum im Markt und die Potenziale für Compleo wollen wir nun gezielt nutzen, indem wir wie angekündigt unsere Wachstumsstrategie umsetzen. Diesen spannenden Weg wollen wir als Greentech nun gemeinsam mit unseren neuen Aktionärinnen und Aktionären gehen, die wir bei Compleo herzlich willkommen heißen."
Checrallah Kachouh, co-CEO und CTO fügte hinzu: "Unser Dank gilt auch allen Projektbeteiligten für die intensive und gute Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen und Monaten. Auch freut es uns sehr, dass sich so viele Privatinvestoren an unserem Börsengang beteiligt haben, denn es zeigt auch das wachsende Bewusstsein und das Interesse für eine saubere und nachhaltige Mobilität in unserer Gesellschaft. Expansion in Europa, Weiterentwicklung unseres Produktportfolios und der Aufbau eines neuen Hauptsitzes mit zusätzlichen Kapazitäten für Compleo - dies gilt es nun konsequent umzusetzen und unsere bisherige Wachstumsstory weiterzuschreiben."
Die COMMERZBANK agierte im Zusammenhang mit dem Börsengang als Sole Global Coordinator und zusammen mit ODDO BHF als Joint Bookrunner, Noerr fungierte als Rechtsberater.
Kontakt cometis AG Claudius cometis AG Matthias Kunz Weitere Krause Unter den Eichen 7 Unter den Eichen 7 65195 Informa- 65195 Wiesbaden Deutschland Wiesbaden Deutschland tionen Telefon: +49 (0) 611 20 58 55 Telefon: +49 (0) 611 20 58 www.com 28 E-Mail: krause@cometis.de 55 64 E-Mail: pleo-cs.- kunz@cometis.de com Disclaimer
Diese Mitteilung dient lediglich zu Informationszwecken und ist kein Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung eines bevorstehenden Angebots zum Verkauf oder zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung einer bevorstehenden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Stammaktien aus dem Grundkapital der Compleo Charging Solutions AG (die "Gesellschaft" und solche Aktien, die "Aktien") in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Staaten, und soll auch nicht dahingehend verstanden werden.
Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten.
Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland und im Vereinigten Königreich (jeweils ein "Relevanter Staat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Staat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Staaten nur angeboten werden:
(i) juristischen Personen, die in der Prospektverordnung als "qualifizierte Investoren" definiert werden; oder
(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikels 1 Abs. 4 der Prospektverordnung erfasst werden.
Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden. Der Ausdruck "Prospektverordnung" bezieht sich auf die Verordnung (EU) 2017/1129 (in der aktuellen Fassung).
Hinsichtlich jedes Investors, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt kein Angebot im Sinne der Prospektverordnung dar und auch keinen Prospekt dar.
In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung und jegliche andere Mitteilungen im Zusammenhang mit den Aktien nur verteilt und richtet sich nur an, und jede Investition oder Investitionsaktivität auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur "qualifizierten Investoren" (gemäß Definition in Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000), die (i) Personen sind, welche professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen haben, welche unter die Definition eines "professionellen Anlegers" gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ("Financial Promotion") Order 2005 (die "Order") fallen oder (ii) "high net worth entities" sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden), zur Verfügung und nur diese können diese Investitionen tätigen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten keine Handlung auf Basis dieser Mitteilung vornehmen und sollten sich nicht auf diese Mitteilung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und Ereignisse wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Mitteilung genannten oder beschriebenen abweichen werden. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen, aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die sich auf die Gesellschaft auswirken, oder durch andere Faktoren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
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Die angebotenen Aktien wurden bereits verkauft.
Im Zusammenhang mit dem Angebot, kann COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland (der "Stabilisierungsmanager"), (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Mehrzuteilungen vornehmen oder bestimmte Maßnahmen ergreifen, die es erlauben, den Marktpreis der Aktien auf einem Niveau zu halten, das über jenem liegt, das ohne Stabilisierung bestehen würde. Es gibt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Stabilisierungsmanager (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Stabilisierungsmaßnahmen durchführen. Eine Stabilisierungsmaßnahme kann am oder nach dem Tag, an dem eine ordnungsgemäße Veröffentlichung des endgültigen Preises der Aktien erfolgt ist, beginnen und kann - falls begonnen - zu jeder Zeit enden, jedoch muss sie spätestens dreißig Tage nach dem Tag an dem der Handel mit den Aktien aufgenommen wurde, abgeschlossen sein.
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21.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Compleo Charging Solutions AG Oberste-Wilms-Straße 15a 44309 Dortmund Deutschland Telefon: +49 231 534 923 70 E-Mail: ir@compleo-cs.de Internet: https://www.compleo-cs.com/ ISIN: DE000A2QDNX9 WKN: A2QDNX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) EQS News ID: 1142256
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Quelle: dpa-Afx