FRIEDRICH VORWERK legt finalen Angebotspreis auf 45 EUR je Aktie fest
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23.03.2021 / 15:47 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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FRIEDRICH VORWERK legt finalen Angebotspreis auf 45 EUR je Aktie fest
* Erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) voraussichtlich am 25. März 2021
* Unternehmen erhält Bruttoerlös von 90 Mio. EUR zur Beschleunigung des Wachstums im Wasserstoffmarkt
* Insgesamt 9,2 Mio. Aktien platziert, was einen Streubesitz von 46 % bedeutet
* MBB SE und CEO Torben Kleinfeldt bleiben Mehrheitsaktionäre
Tostedt, 23. März 2021- Die FRIEDRICH VORWERK Group SE, ein führender Anbieter von Lösungen im Bereich der Energieinfrastruktur für Gas-, Strom- und Wasserstoffanwendungen ("FRIEDRICH VORWERK" oder das "Unternehmen"), hat den endgültigen Angebotspreis für seinen Börsengang (das "Angebot") auf 45,00 EUR je Aktie festgelegt. Der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 25. März 2021 unter dem Handelssymbol "VH2" und der ISIN DE000A255F11 aufgenommen.
Insgesamt wurden im Rahmen des Angebots 9,2 Mio. Aktien platziert. Davon stammen 2,0 Mio. Aktien aus einer heute in das Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung sowie 6,0 Mio. Aktien aus dem Bestand der Altaktionäre. Zusätzlich wurden 1,2 Mio. Aktien der Altaktionäre im Rahmen einer Mehrzuteilungsoption ("Greenshoe-Option") zugeteilt. Das gesamte Angebotsvolumen beläuft sich auf 414 Mio. EUR.
Auf Basis des endgültigen Angebotspreises beläuft sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf 900 Mio. EUR. FRIEDRICH VORWERK erhält durch den Börsengang einen Bruttoerlös von 90 Mio. EUR, um insbesondere im wachsenden Wasserstoff- und Strommarkt zu expandieren. Der Streubesitz des Unternehmens wird bei voller Ausübung der Greenshoe-Option 46 % betragen. FRIEDRICH VORWERK wird auch in Zukunft ein inhabergeführtes Unternehmen bleiben, an dem CEO Torben Kleinfeldt und MBB SE dauerhaft einen wesentlichen Anteil halten.
"Der Börsengang gibt uns die Möglichkeit, die Energiewende entscheidend mitzugestalten und insbesondere in den wachsenden Märkten für Wasserstoff und den Ausbau der Stromautobahnen zu expandieren", sagt Torben Kleinfeldt, CEO und Aktionär des Unternehmens. "FRIEDRICH VORWERK freut sich darauf, an der europäischen Energiewende mitzuwirken. Mit unseren Lösungen im Bereich der Energieinfrastruktur ermöglichen wir eine zuverlässige und CO2-neutrale Energieversorgung für eine nachhaltige Zukunft."
Die Transaktion wurde von Berenberg und Jefferies als Joint Global Coordinators und von Hauck & Aufhäuser als Joint Bookrunner begleitet.
Kontaktdaten
FRIEDRICH VORWERK Group SE Niedersachsenstraße 19-21 21255 Tostedt Tel +49 4182 - 1047 Fax +49 4182 - 6155 tostedt@friedrich-vorwerk.de www.friedrich-vorwerk.de/
Vorstand Torben Kleinfeldt (CEO) Tim Hameister
Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Christof Nesemeier
Registergericht Amtsgericht Tostedt, HRB 208170
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Zur Deckung möglicher Mehrzuteilungen haben sich die veräußernden Aktionäre bereit erklärt, den Konsortialbanken bis zu 1.200.000 Aktien der Friedrich Vorwerk Group SE zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben die veräußernden Aktionäre den Konsortialbanken eine Option zum Erwerb einer Anzahl von Aktien eingeräumt, die der Anzahl von Aktien entspricht, die zur Deckung von Mehrzuteilungen während des Stabilisierungszeitraums (wie unten definiert) zugeteilt wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich am oder um den 25. März 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher werden nicht zwangsläufig Stabilisierungsmaßnahmen erfolgen und solche Maßnahmen könnten jederzeit und ohne Vorankündigung beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass der Preis der Aktien der Gesellschaft höher ist, als dies ohne sie der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich der Börsenkurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden. Zudem können Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen oder irreführenden Eindruck über das Angebot der Aktien erzeugen. Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzlich zu den primären und sekundären Aktien bis zu 1.200.000Mehrzuteilungsaktien der Gesellschaft (wobei deren Zahl nicht mehr als 15 % der endgültig im Rahmen des Angebots platzierten primären und sekundären Aktien beträgt) zugeteilt. Die veräußernden Aktionäre der Gesellschaft haben darüber hinaus dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Soweit Investoren im Rahmen des IPO Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option einmal oder mehrmals auszuüben, auch wenn die Ausübung im Anschluss an einen Verkauf von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien durch den Stabilisierungsmanager erfolgen sollte.
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1177685 23.03.2021
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Quelle: dpa-Afx