Photon Energy N.V. begibt neue nachhaltige Unternehmensanleihe

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07.10.2021 / 21:28 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)

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Photon Energy N.V. begibt neue nachhaltige Unternehmensanleihe

Amsterdam - 7. Oktober 2021 - Der Vorstand der Photon Energy N.V. (WSE & PSE: PEN, FSX: A1T9KW, ISIN: NL0010391108) gibt die Begebung einer neuen nachhaltigen Unternehmensanleihe bekannt.

Die nachhaltige Anleihe 2021/2027 (6 Jahre Laufzeit) mit einem Emissionsvolumen von bis zu EUR 50 Millionen ist mit einem Zinskupon von 6.50 % p.a. und vierteljährlicher Kuponauszahlung ausgestattet. Es wird ein Antrag auf Aufnahme der nachhaltigen Schuldverschreibungen zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse in das Handelssegment Quotation Board gestellt werden.

Vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg erfolgt das öffentliche Angebot in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg ab dem 2. November 2021 bis zum 16. November 2021. Während dieser Zeit wird die nachhaltige Anleihe auch einer begrenzten Anzahl von qualifizierten Investoren in weiteren europäischen Ländern angeboten. Darüber hinaus soll die nachhaltige Anleihe den Anleihegläubigern der bestehenden Unternehmensanleihe 2017/2022 im Rahmen eines Umtauschangebots ab dem 18. Oktober 2021 bis zum 12. November 2021 angeboten werden.

Der Wertpapierprospekt wird nach Billigung durch die CSSF voraussichtlich am 12. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.photonenergy.com veröffentlicht.

Das Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, Frankfurt am Main, wurde als Sole Global Coordinator mit der Durchführung der Privatplatzierung der Anleihe beauftragt.

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Das öffentliche Angebot (in Deutschland, Österreich und Luxemburg) erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Photon Energy N.V. sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach der Billigung durch die CSSF veröffentlicht werden und wird im Internet unter www.photonenergy.com kostenfrei erhältlich sein.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Photon Energy N.V. in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Photon Energy N.V. findet nicht statt. Die hierin genannten Wertpapiere der Photon Energy N.V. wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Photon Energy N.V. noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant die hierin beschriebenen Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Weder die Photon Energy N.V. oder eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") außer der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg richtet sich diese Mitteilung daher nur an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 lit. e der Verordnung (EU) 2017/1129 handelt.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Photon Energy N.V. übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Inhaber-Teilschuldverschreibungen von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Inhaber-Teilschuldverschreibungen (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Inhaber-Teilschuldverschreibungen später anbietet, ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Inhaber-Teilschuldverschreibungen eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

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07.10.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Quelle: dpa-Afx