SNP SE: Veröffentlichung nach§ 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
^ DGAP-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Sonstiges SNP SE: Veröffentlichung nach§ 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
23.11.2021 / 16:43 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
SNP SE: Veröffentlichung nach§ 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019 der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, fehlerhaft ist:
1. Im Zusammenhang mit der langfristigen Anmietung von Räumlichkeiten in einer Immobilie in den USA - angemietet von einem nahestehenden Unternehmen, das durch den Verwaltungsratsvorsitzenden beherrscht wurde - gab es im Konzernabschluss zum 31.12.2019 die nachfolgenden Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften:
* Zumindest die Nutzungsrechte im Anwendungsbereich des IFRS 16 sind um 3,6 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Das Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten in einer Immobilie in den USA wurde lediglich zeitanteilig mit 0,2 Mio. EUR abgeschrieben, obwohl aufgrund fehlender Nutzbarkeit der Räumlichkeiten für gewerbliche Zwecke der Zugangswert von 3,8 Mio. EUR sofort auf den erzielbaren Betrag von Null abzuschreiben gewesen wäre. Die unterlassene Wertberichtigung auf den erzielbaren Betrag von Null verstößt gegen IAS 36.59.
* Im Konzernanhang ist bei der Erläuterung der Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen ausgeführt, dass sämtliche Transaktionen mit Nahestehenden fremdvergleichsfähig waren. Die Einschätzung zur Fremdvergleichsfähigkeit verstößt hinsichtlich des Mietvertrages in den USA gegen IAS 24.23, da die langfristig angemieteten Räumlichkeiten nicht gewerblich genutzt werden können und von einem unabhängigen Geschäftspartner solche Räumlichkeiten nicht angemietet worden wären.
* Der Ergebniseffekt aus dem Rechnungslegungsverstoß gegen IAS 36.59 führt zur Nichteinhaltung einer vereinbarten Finanzkennzahl bei den ausstehenden Schuldscheindarlehen. Aufgrund der nicht erfassten künftigen höheren Zinslast auf diese Schuldscheindarlehen sind die finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2019 und der Zinsaufwand für das Jahr 2019 jeweils um 0,2 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Die unterlassene Bewertungsanpassung der Schuldscheindarlehen verstößt gegen IFRS 9.B5.4.6.
2. Aufgrund einer fehlerhaften Allokation von Personalkosten auf die Segmente ist in der Segmentberichterstattung das Segmentergebnis des Bereichs Service um 0,5 Mio. EUR zu hoch und das Segmentergebnis des Bereichs Software um 0,5 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Dieses verstößt gegen IFRS 8.21(b).
Heidelberg, den 23. November 2021
ENDE DER MITTEILUNG
---------------------------------------------------------------------------
23.11.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: SNP Schneider-Neureither & Partner SE Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg Deutschland Telefon: +49 6221 6425 637, +49 6221 6425 172 Fax: +49 6221 6425 20 E-Mail: investor.relations@snpgroup.com Internet: www.snpgroup.com ISIN: DE0007203705 WKN: 720370 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1251443
Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
1251443 23.11.2021
°
Quelle: dpa-Afx