BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Post
Einer Verordnung zufolge muss es in jeder Gemeinde mit mehr als 2000 Einwohnern mindestens eine Filiale geben. Ab 4000 Einwohnern darf eine Filiale in zusammenhängend bebauten Wohngebieten nicht weiter entfernt sein als zwei Kilometer. Derzeit bereitet die Bundesregierung eine Reform des völlig veralteten Gesetzes vor - dann könnte auch die Vorgabe zum Filialnetz geändert werden. Mit Postfilialen sind in den allermeisten Fällen Einzelhändler gemeint, die auch einen Postschalter haben, etwa Supermärkte oder Kioske.
Der Bonner Konzern betont, dass ihm das Thema Filialversorgung sehr wichtig sei und dass er rund 99 Prozent der Pflichtstandorte abdecke - "gerade auch im ländlichen Raum", sagt ein Firmensprecher. "Aufgrund von kurzfristigen Kündigungen von Filialpartnern kann es dennoch temporär zu Vakanzen kommen." Man sei mit Hochdruck dabei, an den betreffenden Standorten neue Filialen einzurichten. Oft seien es aber "ordnungsrechtliche Vorgaben, die die Optionen zur schnellen Eröffnung einer Filiale einschränken".
Seit Januar habe man circa 20 Vakanzen beheben können. "Im gleichen Zeitraum sind aber neue Vakanzen entstanden - auch weil wir in diesem Jahr eine höhere Anzahl von Geschäftsaufgaben im für uns relevanten Einzelhandel sehen." Eine unterjährige Schwankung der Filialvakanzen sei nicht unüblich, da sich Geschäftsaufgaben nicht gleichmäßig über das Jahr verteilten. Tatsächlich macht der Post der Strukturwandel auf dem Land zu schaffen: Macht in einem Dorf der einzige Supermarkt dicht, der einen Postschalter hat, so kann es sein, dass vor Ort kein anderer Einzelhändler als Alternative übrig ist.
Die meisten Standorte, wo es trotz Verpflichtung keine Postfiliale gibt, sind auf dem Land. Ende Dezember fehlte laut Netzagentur zum Beispiel je eine Filiale in Schwanebeck (Sachsen-Anhalt), Wittendörp (Mecklenburg-Vorpommern), Hoisdorf (Schleswig-Holstein), Asendorf (Niedersachsen), Reken (NRW), Vettelschoß (Rheinland-Pfalz), Fernwald (Hessen), Kyffhäuserland (Thüringen), Glatten, Aach (beide Baden-Württemberg), Petersaurach und Döhlau (beide Bayern).
In dem Schreiben der Netzagentur an ihren Beirat heißt es, man werde "die weitere Entwicklung der Versorgung mit Postfilialen genau verfolgen". Zugleich gibt die Behörde aber zu bedenken, dass ihre Möglichkeiten, für Abhilfe zu sorgen, beschränkt seien. Um das "Aufsichtsinstrumentarium" zu verbessern, "wäre eine Anpassung des Gesetzes erforderlich"./wdw/DP/zb
Quelle: dpa-Afx