BERLIN (dpa-AFX) - Die Versicherten ab 1. Januar 2021 freiwillig zustehende elektronische Patientenakte (ePA) soll zunächst mit einer Testphase starten. Als bislang größtes IT-Projekt im deutschen Gesundheitswesen mit der Vernetzung von 200 000 Leistungserbringern und potenziell 73 Millionen Versicherten sei die Einführung "ein herausfordernder Gesamtprozess für alle Beteiligten", antwortete das Bundesgesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Daher sei ein Stufenprozess vorgesehen.
E-Akten der Krankenkassen sollen Versicherten zum 1. Januar 2021 zum Download zur Verfügung stehen, wie das Ministerium erläuterte. Dies sei die Grundlage, um persönliche Gesundheitsinformationen einstellen und verwalten zu können. Zugleich solle damit eine "umfangreiche Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen und Krankenhäusern" beginnen. Nach der Testphase und einer finalen Zulassung solle dann die flächendeckende Vernetzung beginnen. Wie gesetzlich festgelegt, müssten Praxen dafür bis 1. Juli 2021 über die für Zugriffe auf die ePA nötigen technischen Komponenten und Dienste verfügen.
Die E-Akte soll - als freiwilliges Angebot - schrittweise mehr Funktionen bekommen. Patienten entscheiden, was gespeichert wird. Sie bestimmen auch, wer auf die ePA zugreifen darf - im ersten Jahr aber noch nicht in verfeinerter Form. Erst ab 1. Januar 2022 soll für jedes Dokument einzeln festzulegen sein, welcher Arzt es sehen kann.
Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die E-Akte nicht gleich perfekt sein würde, sei lange bekannt. Aber dass wesentliche Funktionen nicht schon zum Start verfügbar seien, sei "schon ein starkes Stück". Ohne baldige technische Updates für Praxen gebe es für Ärzte keine Möglichkeit, Daten einzustellen. "Damit bleibt der Mehrwert der Akte zu Beginn doch recht überschaubar."/sam/DP/zb
Quelle: dpa-Afx