KARLSRUHE (dpa-AFX) - In einem Streit um die Zulassung eines Tierarzneimittels will sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag (9.30 Uhr) zum Verhältnis von deutschen und europäischen Grundrechten äußern. Das Medikament stammt aus dem Bayer
Inzwischen sind auch Nachahmerpräparate anderer Hersteller auf dem Markt. Ein slowenisches Pharmaunternehmen hatte für die Zulassung seines Generikums in Großbritannien auf die Bayer-Daten zurückgegriffen. Die deutschen Behörden wiederum hatten diese britische Zulassung später anerkannt. Zwei Bayer-Töchter halten den so zustande gekommenen Zulassungsbescheid für rechtswidrig - die verwendeten Daten seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Verwaltungsgerichte bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht hatten die Klage abgewiesen. Gegen diese Entscheidungen richtet sich die bereits im Jahr 2014 eingereichte Verfassungsbeschwerde. (Az. 2 BvR 206/14)/sem/DP/nas
Quelle: dpa-Afx