BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur VW
Das Landgericht München hatte Stadler und zwei Mitangeklagte im Diesel-Skandal wegen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt. Rechtskräftig ist dies aber nicht, der Ex-Audi-Chef hat Revision eingelegt. Da ein Ende dieses Verfahrens bis zu einem BGH-Entscheid schon im nächsten Jahr möglich sei, werde eine Entscheidung für den Musterprozess in Braunschweig verschoben, hieß es.
Stadler gehörte zu den ersten möglichen Zeugen, die das OLG Braunschweig in dem Anlegerverfahren gegen den Volkswagen
In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird seit 2018 um Schadenersatz für Investoren gestritten, die nach dem Auffliegen der Diesel-Affäre bei VW Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten. Das Gericht will im weiteren Verlauf 86 Zeugen hören und eine Vielzahl von Dokumenten sichten. Auf der Zeugenliste finden sich neben Stadler unter anderem die Namen der früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess./bch/DP/nas
Quelle: dpa-Afx