123fahrschule SE plant die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre
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26.05.2023 / 18:41 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
* Die 123fahrschule SE plant die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre
* Angeboten werden 310.735 neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 7,00 je neuer Aktie
Köln/Frankfurt am Main, 26. Mai 2023.
Vorstand und Aufsichtsrat der 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9) haben heute eine Kapitalerhöhung um bis zu EUR 310.735,00 gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre (einschließlich der Möglichkeit eines Überbezugs) aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft beschlossen. Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden den Aktionären 310.735 neue Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und Gewinnbezugsberechtigung ab dem ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der Neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, ("Neue Aktien") im Rahmen eines öffentlichen Angebots innerhalb der Bezugsfrist voraussichtlich vom 1. Juni 2023 bis zum 14. Juni 2023 (jeweils einschließlich) zum Bezug (einschließlich der Möglichkeit eines Überbezugs) angeboten.
Dazu hat die Gesellschaft ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt, das voraussichtlich - vorbehaltlich einer entsprechenden Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - am 31. Mai 2023 veröffentlicht wird. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich ebenfalls am 31. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Etwaige nicht im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich eines etwaigen Überbezugs) bezogene Neue Aktien werden im Rahmen eines nicht öffentlichen Verkaufsangebotes in bestimmten Ländern gemäß der Ausnahmen nach Regulation S des US-amerikanischen Securities Act von 1933 mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan ausgewählten qualifizierten institutionellen Investoren zum Erwerb zum Bezugspreis angeboten (das "Rump Placement").
Mit vollständiger Durchführung der Barkapitalerhöhung und unter Berücksichtigung der am 10. Mai 2023 beschlossenen, aber noch nicht eingetragenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage um EUR 71.334,00 würde das Grundkapital der 123fahrschule SE von EUR 3.107.354,00 auf insgesamt EUR 3.489.423,00 erhöht. Durch die Platzierung aus der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht fließen der Gesellschaft Emissionserlöse (vor Kosten) in Höhe von bis zu ca. EUR 2,2 Mio zu.
Der Emissionserlös (nach Kosten) soll zur Finanzierung des weiteren Wachstums der Emittentin dienen. Dies insbesondere im Hinblick auf die weitere Expansion in Bezug auf die Ausweitung des Online-Unterrichts in der theoretischen Führerscheinausbildung sowie das Wachstum in den bestehenden Fahrschul-Standorten der 123fahrschule.
Bezugstelle für die Kapitalerhöhung ist die Quirin Privatbank AG, Berlin. Das Rump Placement wird ebenfalls von der Quirin Privatbank AG als Sole Global Coordinator and Bookrunner begleitet.
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Kontaktinformationen
123fahrschule SE - Boris Polenske / Timo Beyer
Klopstockstr. 1
50968 Köln
Tel: +49 221 1773570
E-Mail: ir@123fahrschule.de
Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf oder die Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der 123fahrschule SE. Diese Ankündigung ist kein Prospekt und Anleger sollten keine in dieser Ankündigung genannten Wertpapiere kaufen, außer auf der Grundlage des Wertpapier-Informationsblatts, das voraussichtlich am 31. Mai 2023 (nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot in Deutschland von Aktien der 123fahrschule SE auf ihrer Website (www.unternehmens.123fahrschule.de) veröffentlicht wird.
Diese Veröffentlichung ist kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, in Kanada, in Japan oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden; es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer Transaktion, die den Bestimmungen des Securities Act nicht unterfällt oder hiervon ausgenommen ist. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern oder Staatsbürgern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere ist nicht gemäß den Bestimmungen des Securities Act oder den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada oder Japan registriert worden; eine solche Registrierung wird auch in Zukunft nicht stattfinden. Außer in Deutschland und Luxemburg, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere. Ein öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage eines deutschsprachigen Wertpapier-Informationsblatts.
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Quelle: dpa-Afx