Allianz SE: Änderung der Dividendenpolitik
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09.12.2024 / 19:35 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die Allianz SE hat heute eine Änderung ihrer Dividendenpolitik und deren Umwandlung in eine erweiterte Kapitalmanagementpolitik beschlossen.
Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.
1. Die regelmäßige Dividendenausschüttung beträgt nach wie vor 60 % des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente, z.B. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen, Zinsaufwendungen aus RT1-Anleihen, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen, sowie nicht-operative Marktbewegungen.
2. Im Interesse einer attraktiven Ausschüttungspolitik strebt die Allianz SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie zumindest in Höhe des Vorjahreswerts an.
3. Darüber hinaus wird die Allianz in den Jahren 2025 - 2027 durchschnittlich mindestens 15% des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, wie oben definiert, zusätzlich an die Anteilseigner zurückgeben, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.
Hinweis:
* Diese Kapitalmanagementpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden.
* Die Politik gilt vorbehaltlich des Ausbleibens eines bedeutenden Gewinn- oder Kapitalereignisses. Bei Ausübung seines Ermessens wird der Vorstand insbesondere den Gewinn des Allianz Konzerns, seine Finanzlage, die anwendbaren Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, wie z. B. eine Solvency-II-Kapitalquote von über 150 %, die vorherrschenden Betriebs- und Finanzmarktbedingungen und das allgemeine wirtschaftliche Umfeld berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen kann die zusätzliche Kapitalrückgabe auch die Mindestquote von 15 % übersteigen.
* Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes dieser Gremien von dieser Ausschüttungspolitik unter den dann vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.
Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.
Ende der Insiderinformation
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Quelle: dpa-Afx