AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt
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02.10.2024 / 13:39 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt
Magdeburg, 02. Oktober 2024: AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das zuständige Amtsgericht Magdeburg dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben und durch Beschluss vom 01.Oktober 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hat. Im Zuge dessen wurde der Rechtsanwalt Dirk Becker von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die AOC I Die Stadtentwickler GmbH wird von dem Rechtsanwalt Patrick Klawa, Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt. Ziel der Eigenverwaltung ist die Restrukturierung des Unternehmens.
Für weitere Informationen: AOC | Die Stadtentwickler GmbH Liebknechtstraße 55 39108 Magdeburg T +49 391 66 24 66 99 [1]anleihe@aoc-diestadtentwickler.com [2]https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe
1. mailto:anleihe@aoc-diestadtentwickler.com 2. https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe/
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Quelle: dpa-Afx