Brockhaus Technologies AG: Öffentliches Aktienrückkaufangebot beschlossen
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22.11.2023 / 07:34 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Brockhaus Technologies AG: Öffentliches Aktienrückkaufangebot beschlossen
Frankfurt am Main, 22. November 2023.
Der Vorstand der Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42, "Brockhaus Technologies" oder "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein öffentliches Aktienrückkaufangebot an die Aktionäre der Gesellschaft für insgesamt bis zu 500.000 Aktien zu einem Preis von EUR 22,00 je Aktie abzugeben. Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu EUR 11.000.000,00. Aktionäre der Gesellschaft können das Aktienrückkaufangebot in der Frist vom 22. November 2023 bis 4. Dezember 2023 (jeweils einschließlich) annehmen.
Mit dem heute beschlossenen öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht die Gesellschaft von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Juni 2022 erteilten Ermächtigung ("Ermächtigung") Gebrauch, bis zum 21. Juni 2027 Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung zulässigen Zwecke in Betracht. Bei vollständiger Durchführung des Aktienrückkaufangebots würde die Gesellschaft insgesamt 500.000 eigene Aktien halten. Dies entspricht rund 4,57% des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft.
Das Aktienrückkaufangebot wird zu den Regelungen und Bedingungen durchgeführt, die in der Angebotsunterlage enthalten sind. Die Angebotsunterlage wird am heutigen Tag auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.brockhaus-technologies.com) unter der Rubrik "Investor Relations - Aktienrückkaufangebot" sowie anschließend im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis
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Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Brockhaus Technologies AG dar. Die Bedingungen und weitere das öffentliche Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die weder der BaFin zur Prüfung vorgelegt noch von ihr gestattet wurde. Das Aktienrückkaufangebot entspricht nicht den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Inhabern von Aktien der Brockhaus Technologies AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
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Kontakt:
Brockhaus Technologies - Paul Göhring
Phone: +49 69 20 43 40 90
Fax: +49 69 20 43 40 971
E-Mail: ir@brockhaus-technologies.com
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Quelle: dpa-Afx