HELMA Eigenheimbau AG vor Einigung über Sanierungsvereinbarung - Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss vorgesehen

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08.12.2023 / 23:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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HELMA Eigenheimbau AG vor Einigung über Sanierungsvereinbarung - Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss vorgesehen

Lehrte, 8. Dezember 2023 - Die HELMA Eigenheimbau AG (ISIN: DE000A0EQ578 / WKN A0EQ57) befindet sich nach wochenlangen Verhandlungen in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der Mehrheit der Finanzierungspartner über eine langfristige und nachhaltige Finanzierungsstruktur. Der Abschluss der gesamten Sanierungsvereinbarung wird in den nächsten Tagen erwartet.

Auch der Hauptaktionär ist von der Zukunftsfähigkeit der HELMA Eigenheimbau AG überzeugt und wird das Sanierungsvorhaben mit zusätzlichem Eigenkapital in Höhe von 3,2 Millionen Euro unterstützen. Hierzu ist eine Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss vorgesehen. Entsprechend werden die Anteile der weiteren Aktionäre verwässert. Die Einbeziehung der Aktien der HELMA Eigenheimbau AG in das Segment Scale soll erhalten bleiben.

Um auf Seite der Eigenkapitalgeber auf künftige Entwicklungen flexibel reagieren zu können, ist außerdem ein genehmigtes Kapital über bis zu 3,6 Millionen Euro vorgesehen, das ebenfalls unter Bezugsrechtsausschluss an Eigenkapitalinvestoren ausgegeben werden kann.

Die Umsetzung des extern evaluierten Sanierungskonzepts wird die Finanzierung der HELMA Eigenheimbau AG auf Basis der derzeitigen Unternehmensplanung bis Ende 2027 sicherstellen. Sie soll unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes erfolgen. Eine entsprechende Anzeige des Restrukturierungsvorhabens soll kurzfristig erfolgen.

IR-Kontakt: Elaine Heise, Investor Relations Tel.: +49 (0)5132 8850 345 E-Mail: ir@helma.de

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Quelle: dpa-Afx