Noratis AG: Noratis AG legt Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung fest

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06.12.2024 / 11:03 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Noratis AG legt Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung fest

Eschborn, 6. Dezember 2024 - Der Vorstand der Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4/ WKN: A2E4MK) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. November 2024 unter Tagesordnungspunkt 1 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals von 8.636.044,00 Euro um bis zu 7.310.000,00 Euro auf bis zu 15.946.044,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 7.310.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von einem (1,00) Euro je Aktie gegen Bareinlagen ("Bezugsrechtkapitalerhöhung") festgesetzt. Der Bezugspreis wurde auf 1,48 Euro je neuer Aktie festgelegt.

Den Aktionären der Gesellschaft werden bis zu 4.934.882 neue Aktien (die "Neuen Aktien") im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots im Wege des mittelbaren Bezugsrechts in einem Bezugsverhältnis von 7:4 angeboten, d.h. sieben bestehende Aktien berechtigt zum Bezug von vier Neuen Aktien aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung (das "Bezugsangebot"). Der maximal mögliche Kapitalerhöhungsbetrag beträgt demnach 4.934.882,00 Euro, so dass der Bruttoemissionserlös der Bezugsrechtkapitalerhöhung voraussichtlich rund 7,3 Mio. Euro betragen wird. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt.

Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Ein organisierter Handel mit Bezugsrechten findet nicht statt. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 13. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist beginnt dann am 16. Dezember 2024 (0:00 MEZ) und endet am 6. Januar 2025 (24:00 Uhr MEZ). Der Nachweisstichtag für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich der 17. Dezember 2024 sein.

Etwaige nicht bezogene Neue Aktien werden anderen bezugswilligen Aktionären vom Vorstand parallel zum Bezugsaufruf zum Überbezug angeboten. Etwaige nicht bezogene Neue Aktien, die auch aufgrund des Überbezugsrechts nicht bezogen werden, werden der Merz Real Estate GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, auf Basis ihrer Verpflichtung zum Erwerb sämtlicher neuer Aktien, die von anderen Aktionären weder durch Ausübung von Bezugsrechten noch im Rahmen eines Überbezugs bezogen werden, angeboten. Das Angebot erfolgt in beiden Fällen zum Bezugspreis.

Mit dem Emissionserlös aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung beabsichtigt die Noratis AG, die Liquiditätsposition der Gesellschaft zu stärken sowie diesen zur Deckung der laufenden Kosten, wie beispielsweise Gehälter, zur Zahlung von Investitionsausgaben, dem Unterhalt von Objekten, die bislang ihre Kapitalkosten nicht erwirtschaften sowie zur Ablösung von Fremdverbindlichkeiten einzusetzen. Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien im Rahmen der Bezugskapitalerhöhung erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 des Wertpapierprospektgesetzes (Ausnahme von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts). Den Aktionären wird daher empfohlen, insbesondere das Wertpapier-Informationsblatt der Noratis AG, das nach dessen Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich am 12. Dezember 2024 auf der Internetseite der Noratis AG (www.noratis.de) unter der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, ihre Bezugsrechte auszuüben.

Die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank begleitet die Bezugsrechtskapitalerhöhung als emissionsführende Bank und wird durch die Quirin Privatbank AG als unterbeauftragte technische Abwicklungsstelle die Neuen Aktien den Aktionären entsprechend dem Bezugsangebot anbieten.

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Quelle: dpa-Afx