PANTAFLIX AG beabsichtigt Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Einbringung einer Forderung im Zusammenhang mit der Vergütung einer Filmproduktion

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28.07.2023 / 13:25 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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PANTAFLIX AG beabsichtigt Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Einbringung einer Forderung im Zusammenhang mit der Vergütung einer Filmproduktion

München, 28. Juli 2023. Die PANTAFLIX AG (ISIN: DE000A12UPJ7) beabsichtigt, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals 2022 durch Ausgabe von 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien um EUR 500.000,00 zu erhöhen, und zwar gegen Sacheinlage einer Forderung in Höhe von EUR 500.000,00, die gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Vergütung von Dienstleistungen bezüglich einer Filmproduktion besteht. Als Vergütungskomponente bereits erbrachter Dienstleitungen unterliegen die neuen Aktien keiner Sperrfrist. Soweit der Einbringungswert der Sacheinlage den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

Die Sachkapitalerhöhung soll im August 2023 durchgeführt werden. Die weiteren Einzelheiten und Rahmenbedingungen der Kapitalerhöhung bleiben einer gesonderten Beschlussfassung vorbehalten. Die neuen Aktien sollen prospektfrei in die bestehende Notierung im Scale-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

28. Juli 2023

Der Vorstand

Investor Relations CROSS ALLIANCE communication GmbH Susan Hoffmeister Tel.: +49 (0)89 1250903-30 E-Mail: sh@crossalliance.de Website: www.crossalliance.de

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Quelle: dpa-Afx