Varengold Bank AG wird ursprünglich geplante 10%-Barkapitalerhöhung nicht umsetzen

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22.02.2023 / 12:44 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Varengold Bank AG wird ursprünglich geplante 10%-Barkapitalerhöhung nicht umsetzen

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Hamburg, 22. Februar 2023 - Die Varengold Bank AG (Symbol: VG8) hat am 6. Juli 2022 die Planung einer 10% Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre angekündigt; diese wurde entsprechend in der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. August 2022 beschlossen. Geeignete strategische bzw. institutionelle Investoren für die Zeichnung von Aktien zu dem beschlossenen Mindestbezugspreis von 10,00 EUR je Stückaktie konnten trotz intensiver Bemühungen seitens des Vorstands bis dato nicht gefunden werden, so dass die Kapitalerhöhung nicht durchgeführt wird.

Die geplante Kapitalmaßnahme wurde Mitte vergangenen Jahres zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und mithin zur Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der Varengold Bank AG in die Wege geleitet, insbesondere um die Erfüllung der Anforderung gem. Art. 92 Abs. 1 lit. d) CRR hinsichtlich der Einhaltung der sog. Leverage Ratio (Verschuldungsquote) dauerhaft auf ein Niveau oberhalb des gesetzlichen Schwellenwertes zu heben. Dieses Ziel konnte im Verlauf des zweiten Halbjahres unter anderem durch die Zurechnung des Zwischengewinns 2022 zum regulatorischen Kapital erreicht werden. Zudem hat die Varengold Bank AG in ihrem vorläufigen Ergebnis für das Geschäftsjahr 2022 eine erstmalige Dotierung des Sonderpostens "Fonds für allgemeine Bankrisiken" in Höhe von 5,0 Mio. EUR vorgesehen. Dieser Sonderposten wird die Eigenmittel der Bank nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 zusätzlich stärken. Aus diesem Grund sieht der Vorstand in absehbarer Zeit nicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen Kapitalerhöhung, welche für die übrigen Aktionäre auch grundsätzlich einen nachteiligen Verwässerungseffekt hätte.

Dr. Bernhard Fuhrmann Vorstand

Frank Otten Vorstand

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Quelle: dpa-Afx