Brockhaus Technologies AG: Verlängerung der Annahmefrist des Aktienrückkaufangebots
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Brockhaus Technologies AG: Verlängerung der Annahmefrist des Aktienrückkaufangebots
Frankfurt am Main, 1. Dezember 2023
Am 22. November 2023 hat die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42, "Brockhaus Technologies" oder "Gesellschaft") ein freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot an ihre Aktionäre zum Erwerb von insgesamt bis zu 500.000 Aktien zu einem Preis von EUR 22,00 je Aktie veröffentlicht (das "Aktienrückkaufangebot"). Die entsprechende Angebotsunterlage wurde am 22. November 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.brockhaus-technologies.com unter der Rubrik "Investor Relations - Aktienrückkaufangebot" sowie nachfolgend im Bundesanzeiger ( https://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.
Unter Bezugnahme auf das Aktienrückkaufangebot gibt die Brockhaus Technologies AG bekannt, dass die ursprünglich bis 4. Dezember 2023 laufende Annahmefrist des Aktienrückkaufangebots bis einschließlich 14. Dezember 2023, 24:00 Uhr (MEZ) verlängert wurde.
Die Bekanntmachung über die Verlängerung der Annahmefrist für das Aktienrückkaufangebot wurde am heutigen Tag auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.brockhaus-technologies.com unter der Rubrik "Investor Relations - Aktienrückkaufangebot" veröffentlicht. Sie wird ferner nachfolgend auch im Bundesanzeiger ( https://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.
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Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Brockhaus Technologies AG dar. Die Bedingungen und weitere das öffentliche Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die weder der BaFin zur Prüfung vorgelegt noch von ihr gestattet wurde. Das Aktienrückkaufangebot entspricht nicht den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Inhabern von Aktien der Brockhaus Technologies AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Über Brockhaus Technologies
Die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42) mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine Technologiegruppe, die margen- und wachstumsstarke Technologie- und Innovations-Champions mit B2B-Geschäftsmodellen im deutschen Mittelstand akquiriert. Mit einem einzigartigen Plattformansatz und einem langfristigen Horizont unterstützt Brockhaus Technologies ihre Tochtergesellschaften aktiv und strategisch dabei, langfristig profitables Wachstum über Branchen- und Ländergrenzen hinweg zu erzielen. Gleichzeitig bietet Brockhaus Technologies einen Zugang zu diesen nicht börsennotierten deutschen Technologie-Champions, die für Kapitalmarktinvestoren ansonsten unzugänglich sind. Weitere Informationen unter www.brockhaus-technologies.com
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Quelle: dpa-Afx