Bystronic AG: Ordentliche Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates
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25.04.2023 / 19:00 CET/CEST
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Ordentliche Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates
Sämtliche Anträge des Verwaltungsrates genehmigt
* Aktionäre stimmen Dividende von CHF 12.00 pro Namenaktie A und CHF 2.40 pro Namenaktie B zu
* Felix Schmidheiny und Eva Zauke als neue Mitglieder des Verwaltungsrates gewählt
* Heinz O. Baumgartner als Präsident des Verwaltungsrates bestätigt
* PricewaterhouseCoopers als neue Revisionsstelle gewählt
* Generelle Statutenrevision genehmigt
Zürich, 25. April 2023 - Die Aktionärinnen und Aktionäre der Bystronic AG stimmten heute an der ordentlichen Generalversammlung den Anträgen des Verwaltungsrates zu. Genehmigt wurde insbesondere die Ausschüttung einer Dividende von CHF 12.00 je Namenaktie A und CHF 2.40 je Namenaktie B.
Jacob Schmidheiny trat nach 46-jähriger Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat - davon 30 Jahre als Präsident - altershalber zurück. Der Verwaltungsrat dankt Jacob Schmidheiny für seine erfolgreiche Arbeit und die hervorragende Zusammenarbeit.
Die Aktionärinnen und Aktionäre wählten alle übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr und bestätigen Heinz O. Baumgartner als Präsident des Verwaltungsrates. Felix Schmidheiny und Eva Zauke wurden als neue Mitglieder gewählt. Ebenfalls wurden Urs Riedener und Robert F. Spoerry als bisherige Mitglieder des Vergütungsausschusses bestätigt. Inge Delobelle wurde neu in den Ausschuss gewählt.
Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten die maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur ordentlichen Generalversammlung 2024 sowie den maximalen Gesamtbetrag für die Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2024. In einer Konsultativabstimmung wurde auch der Vergütungsbericht 2022 gutgeheissen.
Entsprechend dem Vorschlag des Verwaltungsrates wählten die Aktionärinnen und Aktionäre PricewaterhouseCoopers als neue Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2023.
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben auch dem Vorschlag des Verwaltungsrates zur Statutenrevision der Bystronic AG zur Umsetzung der Anforderungen der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Schweizerischen Aktienrechts zugestimmt.
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Quelle: dpa-Afx