CD Deutsche Eigenheim AG meldet möglichen Vergleich
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19.10.2023 / 16:45 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die Geschäftsführung der CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V., eine 100%ige Tochtergesellschaft und wesentliche Beteiligung der CD Deutsche Eigenheim AG, hat sich entschlossen, der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) Fleher Leben ein neues Angebot insbesondere zur Beilegung des Beweissicherungsverfahrens der WEG Fleher Leben gegen die CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. vor dem LG Düsseldorf (Az. 11 OH 17/19) und der Klage der CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. gegen die WEG Fleher Leben vor dem AG Düsseldorf (Az. 90a C 177/20) wegen verauslagter Energiekosten zu unterbreiten.
Das Angebot sieht im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum u.a. eine Vergleichszahlung der CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. an die WEG Fleher Leben in Höhe von EUR 2,2 Mio. sowie die Abgeltung von Kosten im Zusammenhang mit dem Beweissicherungsverfahren in Höhe von EUR 100.000 durch die CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. vor. Darüber hinaus ist die CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. bereit, Stellplätze und Sondernutzungsrechte im Wert von insgesamt ca.EUR 40.000,00 an die WEG Fleher Leben zu übertragen. Im Hinblick auf die streitige Stromeinspeisung bietet die CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. der WEG Fleher Leben zudem an, den bis zum Wirksamwerden des Eintritts der WEG Fleher Leben aufgelaufenen Betrag inkl. KWK-Bonus in Höhe von ca. EUR130.000 hälftig mit der WEG Fleher Leben zu teilen.
Für die Annahme des Angebots ist ein bestandskräftiger Beschluss der Eigentümerversammlung der WEG Fleher Leben erforderlich, der frühestens zum Ende des Jahres 2023 vorliegen dürfte. Mit dem Wirksamwerden des Vergleichs und der fristgerechten Zahlung des Vergleichsbetrages sowie der vollständigen Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vergleich wären alle Ansprüche der WEG Fleher Leben gegen die CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum am Objekt Fleher Leben abschließend verglichen und abgegolten. Das betrifft im Ergebnis insbesondere auch Ansprüche im Zusammenhang mit Energiekosten sowie Stromeinspeisung und insbesondere Schadensersatz und Mängelbeseitigungsrechte der Ersterwerber.
gez. Vorstand
CD Deutsche Eigenheim AG
Stefan ten Doornkaat
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Quelle: dpa-Afx