Effecten-Spiegel AG: Ergebnis zum Geschäftsjahr 2023

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13.03.2024 / 18:23 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Effecten-Spiegel AG: Ergebnis zum Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat der Effecten-Spiegel AG hat auf seiner heutigen Sitzung den geprüften Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung festgestellt.

Die beiden Geschäftsbereiche der Gesellschaft, das Verlagsgeschäft und die Kapitalanlage für eigene Rechnung, entwickelten sich im Berichtszeitraum sehr unterschiedlich. Während das Verlagsgeschäft einen Gewinnsprung auf 733 (Vorjahr: 271) TEUR machte und damit das beste Ergebnis seit 2006 erreichte, konnten die starken Kursverluste aus dem Vorjahr im Portfolio nicht aufgeholt werden, sodass die Gesellschaft aufgrund von Veräußerungsverlusten und Wertberichtigungen das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.372 TEUR abschließt.

Obwohl das Portfolio der Effecten-Spiegel AG über viele Branchen und Märkte gestreut ist, blieb die Performanceentwicklung hinter den großen Indizes zurück und konnte auch von den Kursgewinnern im Depot wie z.B. SAP, der Bechtle AG, der Covestro AG oder Redcare Pharmacy (ehemals Shop-Apotheke) nicht vollständig kompensiert werden. Aufgrund der anhaltenden Kursschwäche vor allem bei europäischen Small- und Midcaps wurden einige Titel vollständig veräußert und Verluste realisiert. Neben den Veräußerungsverlusten in Höhe von 1.856 TEUR belasteten vor allem nicht liquiditätswirksame Abwertungen auf das Finanzanlage- und Umlaufvermögen in Höhe von 4.167 (Vorjahr: 4.657) TEUR das Ergebnis.

Da die Gesellschaft zum Jahresultimo ein Eigenkapital in Höhe von 64.961 TEUR auf ihre Bilanzsumme von 70.445 TEUR ausweist, was einer Eigenkapitalquote von 92,22 % entspricht, und über Barmittel in Höhe von 10.740 TEUR verfügt, wird der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 vorgeschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,16 Euro je gewinnberechtigter Vorzugs- und Stammaktie auszuschütten. Für den Ausgleich des Jahresfehlbetrages und die Zahlung der Dividende sollen 2.780 TEUR aus der in den Vorjahren gebildeten Gewinnrücklage entnommen werden. Nach der Entnahme verbleiben 3.920 TEUR in den Gewinnrücklagen und unverändert 51.408 TEUR als Kapitalrücklage.

Im Gerichtsverfahren gegen die Deutsche Bank wegen der Postbankübernahme findet nach der zweiten Rückverweisung des Bundesgerichtshofes (BGH) an die Vorinstanz, am Freitag, dem 26.04.2024, um 10:30 Uhr, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln, eine erneuter Verhandlungstermin statt.

Düsseldorf, am 13.03.2024 Der Vorstand

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Quelle: dpa-Afx