MGI - Media and Games Invest SE hat seine Jahreshauptversammlung abgehalten

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13.06.2024 / 18:10 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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MGI - Media and Games Invest SE hat seine Jahreshauptversammlung abgehalten

Donnerstag, 13. Juni 2024 - Media and Games Invest SE ("MGI" oder das "Unternehmen", ISIN: SE0018538068; Ticker M8G; Nasdaq First North Premier Growth Market und Scale-Segment der Frankfurter Börse) hat heute, am 13. Juni 2024, seine Jahreshauptversammlung abgehalten. Auf der Jahreshauptversammlung wurde u.a. die Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz, die Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder Elizabeth Para, Franca Ruhwedel, Johan Roslund, Tobias M. Weitzel und Remco Westermann sowie die Wahl von Greg Coleman und Peter Huijboom als neue Verwaltungsratsmitglieder, die Wiederwahl von Deloitte Sweden AB als Wirtschaftsprüfer, die Änderung des Firmennamens, die Aufstellung des LTIP 2024, die Herabsetzung des Aktienkapitals sowie die Ermächtigung des Vorstands, die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und Wandelanleihen zu beschließen, beschlossen.

Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanzen, Beschlussfassung über Dividende und Entlastung

Die Jahreshauptversammlung hat die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz sowie die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung und die konsolidierte Bilanz für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt.

Die Jahreshauptversammlung beschloss, für das Geschäftsjahr 2023 keine Dividende auszuschütten und den Restbetrag des diesjährigen Ergebnisses vorzutragen.

Jedem Mitglied des Vorstands und dem CEO wurde für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 der Satzung

Die Jahreshauptversammlung beschloss, den Wortlaut in Bezug auf den Verwaltungsrat in Absatz 8 der Satzung so zu ändern, dass die maximale Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder sieben (anstatt sechs) und die Mindestanzahl vier (anstatt drei) beträgt.

Festsetzung der an den Verwaltungsrat und den Abschlussprüfer zu zahlenden Honorare

Die Jahreshauptversammlung beschloss, dass die Verwaltungsratshonorare in unveränderter Höhe von 50.000 EUR für jedes nicht bei der Gesellschaft angestellte Verwaltungsratsmitglied und 100.000 EUR für den Verwaltungsratsvorsitzenden gezahlt werden sollen. Darüber hinaus beschloss die Jahreshauptversammlung, dass dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie dem Vorsitzenden des Vergütungsausschusses ein unverändertes Gesamthonorar in Höhe von 25.000 Euro zugeteilt werden soll. Das bedeutet, dass sich die Gebühren auf insgesamt 400.000 EUR belaufen.

Die Jahreshauptversammlung beschloss, dass das Honorar des Wirtschaftsprüfers gemäß der genehmigten Rechnung gezahlt werden soll.

Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Wirtschaftsprüfer, Wahl des Verwaltungsrats, des Vorsitzenden des Verwaltungsrats und des Wirtschaftsprüfers

Die Jahreshauptversammlung beschloss die Wahl von sieben Verwaltungsratsmitgliedern für den Zeitraum bis zum Ende der Jahreshauptversammlung 2025 und die Wahl einer eingetragenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft.

Die Jahreshauptversammlung wählte Elizabeth Para, Franca Ruhwedel, Johan Roslund, Tobias M. Weitzel und Remco Westermann wieder und wählte Greg Coleman und Peter Huijboom als neue Mitglieder des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zum Ende der Jahreshauptversammlung 2025. Tobias M. Weitzel wurde im gleichen Zeitraum als Vorsitzender des Verwaltungsrats wiedergewählt.

Die Jahreshauptversammlung wählte Deloitte Sweden AB erneut zum Wirtschaftsprüfer des Unternehmens für den Zeitraum bis zum Ende der Jahreshauptversammlung 2025.

Beschlussfassung über die Änderung des Firmennamens durch Änderung von § 1 der Satzung und Änderung von § 3 der Satzung

Die Jahreshauptversammlung hat beschlossen, den Namen des Unternehmens durch Änderung von § 1 der Satzung in Verve Group SE zu ändern und § 3 der Satzung, Gegenstand des Unternehmens, durch den folgenden Wortlaut zu ersetzen:

"Das Unternehmen führt Tätigkeiten durch, die a) direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften Medienaktivitäten für Werbetreibende sowie Verlage und andere verbundene Plattformen und Partner umfassen, um Anzeigen zu verkaufen und zu kaufen und die technischen Plattformen und Prozesse sowie Daten dafür bereitzustellen, sowie mit diesen kompatible Tätigkeiten durchzuführen und b) indirekt über Tochtergesellschaften den Vertrieb von und den Handel mit Computer-, Konsolen- und Video- und Mobilspielen als Händler, Lizenznehmer und Entwickler für Verbraucher und Geschäftspartner umfassen und Online-Plattformen für solche Spiele bereitstellen."

Beschlussfassung über die Aufstellung des LTIP 2024 und Bereitstellung von Aktien aus dem LTIP 2024 durch Ausgabe und Übertragung von Optionsscheinen der Serie 2024/2036

Die Jahreshauptversammlung beschloss gemäß dem Vorschlag des Verwaltungsrats, ein neues langfristiges Anreizprogramm ("LTIP 2024") aufzustellen. Das LTIP 2024 ähnelt den bestehenden und historischen Anreizprogrammen des Unternehmens und umfasst rund 50 wichtige Mitarbeiter, einschließlich der obersten Geschäftsleitung des Unternehmens und bestimmter Tochtergesellschaften, die berechtigt sind, am LTIP 2024 teilzunehmen und maximal 4.750.000 Aktien der Klasse A des Unternehmens zu erwerben.

Um die Bereitstellung von Aktien aus dem LTIP 2024 sicherzustellen, hat die Jahreshauptversammlung beschlossen, die Aktien aus dem LTIP 2024 durch eine gerichtete Ausgabe und Übertragung von Optionsscheinen der Serie 2024/2036 bereitzustellen. Die Optionsscheine können im Zeitraum vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2036 ausgeübt werden. Bei Ausübung aller 4.750.000 Optionsscheine erhöht sich das Aktienkapital des Unternehmens um 47.500 EUR (bei einem Quotenwert von 0,01 EUR und um 4.750.000 EUR bei einem Quotenwert von 1 EUR) und hat einen maximalen Verwässerungseffekt von ca. 3,0 Prozent. Die neuen Aktien werden von der Umstellungsklausel in der Satzung des Unternehmens erfasst.

Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Verwaltungsrats, die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und Wandelanleihen zu beschließen

Die Jahreshauptversammlung beschloss, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, im Rahmen der Satzung des Unternehmens einmal oder mehrmals und für die Dauer bis zur nächsten Jahreshauptversammlung Aktien, Optionsscheine und Wandelanleihen auszugeben. Die Ermächtigung ist dahingehend beschränkt, dass der Verwaltungsrat keine Ausgaben von Aktien, Optionsscheinen und Wandelanleihen beschließen darf, die dazu führen, dass die Gesamtzahl der ausgegebenen, durch Umwandlung von Wandelanleihen oder durch Ausübung von Optionsscheinen ausgegebenen Aktien 35 Prozent der Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung der Ermächtigung durch den Verwaltungsrat überschreitet.

Die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und Wandelanteilen kann mit oder ohne Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre und mit oder ohne Bestimmungen über Sachleistungen, Aufrechnungen oder andere Bedingungen erfolgen. Der Zweck der Genehmigung und der Möglichkeit, von den Vorzugsrechten der Aktionäre abzuweichen, ist die Finanzierung von Akquisitionen, die Beschaffung von Kapital zur Erleichterung des Wachstums und der Entwicklung des Unternehmens oder die Absicherung, Erleichterung oder Abwicklung von Anreizprogrammen des Unternehmens.

Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung und die Herabsetzung des Aktienkapitals

Die Jahreshauptversammlung beschloss, das Aktienkapital des Unternehmens um 157.656.864,42 Euro herabzusetzen. Zweck der Herabsetzung ist die Zuweisung an das Eigenkapital der uneingeschränkten Aktionäre, um den Quotenwert des Unternehmens herabzusetzen. Nach der Herabsetzung beträgt das Grundkapital 1.592.493,58 EUR, aufgeteilt auf 159.249.358 Aktien der Klasse A und 0 Aktien der Klasse B (d.h. insgesamt 159.249.358 Aktien), jeweils mit einem Anteilswert von 0,01 EUR. Die Herabsetzung des Aktienkapitals soll ohne Rücknahme von Aktien erfolgen.

Um die Herabsetzung des Aktienkapitals zu ermöglichen, beschloss die Jahreshauptversammlung außerdem, § 4 der Satzung des Unternehmens dahingehend zu ändern, dass das Mindestaktienkapital 1.550.000 EUR und das Höchstaktienkapital 6.200.000 EUR beträgt.

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Über MGI - Media and Games Invest SE

MGI - Media and Games Invest SE (MGI) betreibt eine schnell wachsende, profitable Ad-Software-Plattform, die die weltweite Nachfrage von Werbetreibenden mit dem Angebot von Publishern abgleicht und gleichzeitig die Ergebnisse durch First-Party-Daten aus eigenen Spielen sowie KI-gesteuerte kontextbezogene Datenlösungen verbessert. MGI ist hauptsächlich in Nordamerika und Europa tätig. Durch Investitionen in organisches Wachstum und Innovation sowie gezielte M&A hat MGI einen One-Stop-Shop für programmatische Werbung aufgebaut, der es Unternehmen ermöglicht, Werbeplätze über alle digitalen Geräte (mobile Apps, Web, Connected TV und Digital Out of Home) zu kaufen und zu verkaufen, mit dem Ziel, Werbung besser zu machen. MGI ist als Societas Europaea in Schweden registriert (Registernummer 517100-0143), und die Aktien des Unternehmens sind am Nasdaq First North Premier Growth Market in Stockholm und im Scale-Segment der Frankfurter Börse notiert. Das Unternehmen hat drei besicherte Anleihen, die an der Nasdaq Stockholm und im Open Market der Frankfurter Börse notiert sind. Der zertifizierte Berater des Unternehmens am Nasdaq First North Premier Growth Market ist FNCA Sweden AB; info@fnca.se.

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Quelle: dpa-Afx