Multitude SE: Mitteilung zur Einberufung der Hauptversammlung der Multitude SE
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30.03.2023 / 22:45 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE
Die Aktionäre der Multitude SE (Gesellschaft) werden hiermit darüber informiert, dass die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2023 um 10:00 Uhr (EEST/finnischer Sommerzeit) in den Geschäftsräumen der Kanzlei Castrén & Snellman Attorneys Ltd, Eteläesplanadi 14, Helsinki, Finnland, stattfindet.
Der Einlass der Personen, die sich für die Versammlung angemeldet haben, sowie die Ausgabe der Stimmkarten beginnen um 9:30 Uhr (EEST/finnischer Sommerzeit).
Aktionäre können ihre Stimmrechte auch durch eine Abstimmung im Vorfeld der Versammlung ausüben. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Informationen im Abschnitt 3.4.
Es ist nicht möglich mittels einer Videoübertragung oder anderweitig in Echtzeit mit Hilfe von sonstigen Telekommunikationsverbindungen oder technischen Mitteln an der Versammlung teilzunehmen oder diese zu verfolgen.
Die Versammlung wird in englischer Sprache abgehalten.
1 Tagesordnung der hauptversammlung
Auf der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:
1. Eröffnung der Hauptversammlung
2. Einberufung der Hauptversammlung
3. Wahl der Person, die für die Überprüfung des Protokolls und für die Überwachung der Stimmenzählung zuständig ist
4. Feststellung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung
5. Feststellung der Präsenz in der Hauptversammlung und der Abstimmungsliste
6. Vorlage des Jahresabschlusses, einschließlich des Konzernabschlusses, des Berichts des Verwaltungsrats und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers für das Jahr 2022
Prüfung durch den CEO.
Der Jahresbericht, der den Jahresabschluss der Gesellschaft und den Bericht des Verwaltungsrats sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers enthält, ist auf der Website der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/ verfügbar.
7. Feststellung des Jahresabschlusses
8. Beschlussfassung über die Verwendung des in der Bilanz ausgewiesenen Ergebnisses und Ausschüttung einer Dividende
Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2022 der Multitude SE belief sich auf einen Verlust in Höhe von EUR 10.019.716. Das freie Kapital der Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres betrug EUR 50.124.658. Das Ergebnis der Multitude Gruppe für das Geschäftsjahr 2022 belief sich auf EUR 11.994.748.
Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für das am 31. Dezember 2022 beendete Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von EUR 0,12 pro Aktie auszuschütten.
Die Dividende soll am 9. Mai 2023 an die Aktionäre ausgezahlt werden, die am Dividendenstichtag, dem 2. Mai 2023 im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind.
9. Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats und des CEO
10. Beratung des Vergütungsberichts für die Verwaltungsorgane
Der Vergütungsbericht für die Verwaltungsorgane ist auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/ abrufbar.
11. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung des Ausschusses für Personal und Kultur (People and Culture Committee) vor, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrats eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 8.000 erhält und die anderen Mitglieder des Verwaltungsrats eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 4.000 erhalten. Ferner wird vorgeschlagen, dass an diejenigen Mitglieder, die Mitarbeiter oder Geschäftsführer der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft sind, keine Vergütung gezahlt wird.
12. Beschlussfassung über die Vergütung des Wirtschaftsprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses (Audit Committee) vor, dass der Wirtschaftsprüfer angemessen, entsprechend der vom Wirtschaftsprüfer gestellten und von der Gesellschaft zu genehmigenden Rechnung vergütet wird.
13. Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats sechs (6) ist.
14. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass Goutam Challagalla, Michael A. Cusumano, Jorma Jokela, Kristiina Leppänen und Lea Liigus wiedergewählt werden und dass Ari Tiukkanen als neues Mitglied des Verwaltungsrats gewählt wird, jeweils mit einer Amtszeit bis zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats werden aus der Mitte des Verwaltungsrats gewählt.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrats können auf der Website der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/ eingesehen werden.
15. Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses (Audit Committee) vor, dass die öffentlich zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Oy für eine Amtszeit bis zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erneut zum Wirtschaftsprüfer bestellt wird.
PricewaterhouseCoopers Oy hat mitgeteilt, dass im Falle der erneuten Bestellung der öffentlich zugelassene Wirtschaftsprüfer Jukka Karinen als verantwortlicher Prüfer handeln wird.
16. Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Beschlussfassung über den Rückkauf und die Verpfändung eigener Aktien
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung den Verwaltungsrat ermächtigt, über den Rückkauf von maximal 2.172.396 Aktien der Gesellschaft zu entscheiden; dies entspricht ungefähr 10 Prozent aller Aktien der Gesellschaft.
Aufgrund der Ermächtigung können eigene Aktien unter Verwendung des frei verfügbaren Kapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden. Folglich wird jeder Rückkauf die für die Gewinnausschüttung verfügbaren Mittel der Gesellschaft verringern.
Die Ermächtigung umfasst auch das Recht, Aktien der Gesellschaft als Pfand zu übernehmen.
Der Rückkauf eigener Aktien kann im Wege des öffentlichen Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse zu dem am Tag des Rückkaufs geltenden Marktpreis erfolgen.
Die Ermächtigung berechtigt den Verwaltungsrat, den Rückkauf von Aktien oder die Annahme von Aktien als Pfand auch in anderer Weise als im Verhältnis zur Beteiligung der Aktionäre an der Gesellschaft im Wege eines gezielten Rückkaufs oder einer gezielten Annahme als Pfand unter Beachtung der Anforderungen des finnischen Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act) zu beschließen. Der Verwaltungsrat kann die Ermächtigung ganz oder in Teilen zu jedem Zweck, über den der Verwaltungsrat einen Beschluss fasst, ausüben.
Die Ermächtigung soll bis zum frühesten der folgenden Zeitpunkte in Kraft bleiben: (i) das Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, oder (ii) bis zum 30. Juni 2024.
17. Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe neuer Aktien und Gewährung von Sonderrechten
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung den Verwaltungsrat ermächtigt, maximal 3.258.594 Aktien der Gesellschaft auszugeben; dies entspricht ungefähr 15 Prozent aller Aktien der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat kann entweder neue Aktien ausgeben oder bestehende Aktien, die von der Gesellschaft gehalten werden, übertragen.
Die Ermächtigung beinhaltet auch das Recht zur Gewährung von Sonderrechten im Sinne von Kapitel 10, Ziffer 1 des finnischen Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act), die zum Erwerb neuer Aktien an der Gesellschaft oder der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gegen Zahlung berechtigen. Bei der Bestimmung der vorstehenden maximalen Gesamtzahl neu auszugebener Aktien sind diejenigen Aktien einzubeziehen, die aufgrund eines solchen Sonderrechts erworben werden können.
Vorbehaltlich der Regelungen des finnischen Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act), umfasst die Ermächtigung auch das Recht des Verwaltungsrats, über die Ausgabe von Aktien und die Gewährung von Sonderrechten unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre zu beschließen. Der Verwaltungsrat kann die Ermächtigung ganz oder in Teilen zu jedem Zweck, über den der Verwaltungsrat einen Beschluss fasst, insbesondere zur Weiterentwicklung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, zur Finanzierung oder Durchführung von Akquisitionen und sonstigen Maßnahmen oder im Rahmen der Aktienoptionsprogramme der Gesellschaft nutzen.
Die Ermächtigung soll bis zum frühesten der folgenden Zeitpunkte in Kraft bleiben: (i) das Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, oder (ii) bis zum 30. Juni 2024.
18. Änderung der Satzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung die Änderung von Artikel 7 der Satzung der Gesellschaft beschließt, um zu ermöglichen, dass die Hauptversammlungen der Gesellschaft ohne physischen Versammlungsort als sogenannte Fernversammlungen (remote-meetings) abgehalten werden können. In seiner geänderten Form lautet der besagte Artikel wie folgt (Ergänzung unterstrichen):
7 Hauptversammlung
Die Einberufung einer Hauptversammlung wird den Aktionären frühestens drei (3) Monate und spätestens drei (3) Wochen vor der Hauptversammlung durch Veröffentlichung auf der Webseite der Gesellschaft oder auf andere dokumentierte Weise bekannt gegeben, in jedem Fall aber spätestens neun (9) Tage vor dem im finnischen Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act) festgelegten Stichtag.
Um an der Hauptversammlung teilzunehmen, müssen sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen der Gesellschaft ihre Teilnahme bis zu dem in der Einberufung der Versammlung angegebenen Datum mitteilen; dieses Datum darf nicht früher als zehn (10) Tage vor der Versammlung liegen.
Die Hauptversammlung der Aktionäre kann in Helsinki, Finnland, oder in Frankfurt am Main, Hessen, Deutschland, abgehalten werden. Der Verwaltungsrat kann auch vorsehen, dass die Versammlung ohne physischen Versammlungsort abgehalten wird, so dass die Aktionäre ihre Entscheidungsrechte während der Versammlung in vollem Umfang und in Echtzeit durch den Einsatz von Telekommunikationsverbindungen und technischen Mitteln ausüben können (Fernversammlung).
Im Übrigen wird vorgeschlagen, die Satzung nicht zu verändern.
19. Beendigung der Hauptversammlung
2 Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Vorschläge des Verwaltungsrats zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sowie diese Mitteilung und der Vergütungsbericht für Verwaltungsorgane (Remuneration Report for Governing Bodies) sind auf der Webseite der Multitude SE unter https://www.multitude.com/ abrufbar.
Der Geschäftsbericht der Multitude SE, der Jahresabschluss der Gesellschaft, der Bericht des Verwaltungsrats und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind ebenfalls auf der zuvor genannten Webseite der Multitude SE abrufbar.
Die Vorschläge des Verwaltungsrats und die anderen oben genannten Dokumente können auch auf der Versammlung eingesehen werden.
Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens am 11. Mai 2023 auf der zuvor genannten Webseite der Multitude SE abrufbar sein.
3 Hinweise für die Teilnehmer der HaupTversammlung
3.1 Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind
Alle Aktionäre, die am Stichtag des 17. April 2023 in das von Euroclear Finland Oy geführte Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, deren Aktien in ihrem persönlichen finnischen Depot registriert sind, sind im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Änderungen des Aktienbesitzes nach dem Stichtag haben keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder auf die Anzahl der Stimmen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung beginnt am 3. April 2023 um 10:00 Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit). Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen sich für die Versammlung anmelden, indem sie ihre Teilnahme wie unten beschrieben vorab mitteilen. Die Teilnahmemitteilung muss spätestens am 24. April 2023 um 16:00 Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit) bei der Gesellschaft eingehen. Die Mitteilung kann erfolgen:
a. über die Webseite der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/;
b. per Email an agm@multitude.com; oder
c. per Post an Multitude SE, "AGM 2023", Ratamestarinkatu 11 A, 00520 Helsinki, Finnland.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung müssen die Aktionäre bestimmte Informationen wie ihren Namen, ihre persönliche Identifikationsnummer/Geschäfts-ID, Adresse und Telefonnummer angeben, sowie den Namen und die persönliche Identifikationsnummer des etwaigen Bevollmächtigten und/oder Stimmrechtsvertreters des Aktionärs. Persönliche Daten, die von den Aktionären an Multitude SE übermittelt werden, werden nur in Verbindung mit der Hauptversammlung und der Bearbeitung der damit verbundenen Anmeldungen verwendet.
Ein Anmelde- und Vorabstimmungsformular ist auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar.
Die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten oder Stimmrechtsvertreter müssen, soweit erforderlich, ihre Identität und/oder ihre Vertretungsberechtigung in der Hauptversammlung nachweisen können.
3.2 Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien
Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien sind berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sofern sie aufgrund der Aktien berechtigt gewesen wären, sich am Nachweisstichtag für die Teilnahme an der Hauptversammlung, d.h. am 17. April 2023, in das von Euroclear Finland Oy geführte Aktionärsregister der Gesellschaft eintragen zu lassen. Darüber hinaus setzt das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung voraus, dass die Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien bis spätestens zum 24. April 2023, 10:00 Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit) auf Grundlage dieser Aktien vorübergehend in das von Euroclear Finland Oy geführte Aktionärsregister eingetragen werden. Diese Eintragung stellt eine ordnungsgemäße Registrierung für Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien dar, die an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten. Änderungen des Aktienbesitzes nach dem Stichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Anzahl der Stimmen.
Den Inhabern treuhänderisch registrierter Aktien wird empfohlen, bei ihrer Depotbank unverzüglich die erforderlichen Anweisungen bezüglich der Eintragung in das vorübergehende Aktionärsregister der Gesellschaft, der Ausstellung von Vollmachtsurkunden und der Anmeldung zur Hauptversammlung der Aktionäre einzuholen. Die Kontoverwaltung der Depotbank muss die Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien spätestens bis zum oben genannten Zeitpunkt in das vorübergehende Aktionärsregister der Gesellschaft eintragen. Falls notwendig veranlasst die Kontoverwaltung der Depotbank auch die Vorabstimmung im Namen der Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien während der für sie geltenden Eintragungsfrist.
Weitere Hinweise hierzu sind auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/investors/shareholder-information/agm/2023 bereitgestellt.
3.3 Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung
Aktionäre können an der Hauptversammlung durch einen Stimmrechtsvertreter teilnehmen und ihre Rechte auf der Versammlung durch einen Stimmrechtsvertreter ausüben.
Stimmrechtsvertreter müssen eine datierte Vollmachtsurkunde vorlegen oder ihr Recht zur Vertretung des Aktionärs anderweitig in Textform nachweisen. Wenn ein Aktionär / eine Aktionärin an der Hauptversammlung durch mehrere Stimmrechtsvertreter teilnimmt, die den / die Aktionär/in in Bezug auf Aktien in verschiedenen Wertpapierdepots vertreten, müssen diejenigen Aktien, mit denen jeder Stimmrechtsvertreter den Aktionär vertritt, im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Hauptversammlung hinreichend bestimmbar angegeben werden.
Ein Formular für die Stimmrechtsvertretung ist auf der Webseite von Multitude SE unter https://www.multitude.com/investors/shareholder-information/agm/2023 verfügbar. Das Vollmachtsformular wird allein aus Gründen der Erleichterung zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Pflicht zur Verwendung des auf der Website bereitgestellten Formulars besteht.
Etwaige Kopien der Vollmachten müssen vor dem Ende der Anmeldefrist am 24. April 2023, 16:00 Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit) per Email an agm@multitude.com oder per Post an Multitude SE, "AGM 2023", Ratamestarinkatu 11 A, 00520 Helsinki, Finnland eingereicht werden; maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Vollmachtsurkunde. Etwaige Vollmachtsurkunden im Original müssen auf Verlangen am Versammlungsort vorgelegt werden.
Zusätzlich zur Zustellung der Vollmachtsurkunden müssen sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten wie oben beschrieben zur Hauptversammlung anmelden.
3.4 Vorabstimmung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Abstimmung im Vorfeld der Hauptversammlung ausüben.
Aktionäre, die im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind, können ihre Stimme im Voraus wie unten beschrieben abgeben. Die Vorabstimmung startet am 3. April 2023 um 10:00 Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit). Die Vorabstimmen müssen spätestens am 24. April 2023 um 16:00 Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit) bei der Gesellschaft eingehen. Die Vorabstimmen können wie folgt abgegeben werden:
a. über die Webseite der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/;
b. per Email an agm@multitude.com; oder
c. per Post an Multitude SE, "AGM 2023", Ratamestarinkatu 11 A, 00520 Helsinki, Finnland.
Die Abgabe der Stimmen wie oben beschrieben gilt als Anmeldung zur Hauptversammlung, sofern die für die Anmeldung erforderlichen Angaben vorliegen.
Ein Anmelde- und Vorabstimmungsformular ist auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar.
Damit die Vorabstimmen in der Hauptversammlung berücksichtigt werden können, muss der Aktionär am Stichtag der Hauptversammlung im von Euroclear Finland Oy geführten Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sein.
Ein Aktionär, der seine Stimme im Voraus abgegeben hat, kann sein Auskunfts-, Antrags- und Abstimmungsrecht sowie sein Recht, für einen geänderten oder neuen Beschlussvorschlag zu stimmen, nur ausüben, wenn er persönlich an der Versammlung teilnimmt oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt.
Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien können im Voraus durch ihre kontoführenden Stellen abstimmen. Die kontoführenden Stellen können im Namen der von ihnen vertretenen Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien gemäß den Stimmanweisungen der betreffenden Aktionären während der für Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien geltenden Anmeldefrist im Voraus abstimmen.
Beschlussvorschläge, über die im Voraus abgestimmt wird, gelten in der Hauptversammlung als unverändert gestellt. Dabei werden die im Voraus abgegebenen Stimmen bei einer eventuellen Abstimmung in der Versammlung auch dann berücksichtigt, wenn in der betreffenden Angelegenheit ein alternativer Beschlussvorschlag unterbreitet wurde.
3.5 Weitere Anweisungen und Informationen
Die Versammlung wird in englischer Sprache abgehalten.
Gemäß Kapitel 5, Ziffer 25 des finnischen Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act) haben die bei der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre das Recht, Informationen zu den auf der Hauptversammlung zu behandelnden Themen zu verlangen.
Am Tag dieser Einladung zur Hauptversammlung, d.h. am 30. März 2023, beträgt die Gesamtzahl der Aktien von Multitude SE 21.723.960 und auf jede dieser Aktien entfällt eine Stimme. Die Multitude SE hält 146.200 Aktien als eigene Aktien. Gemäß Kapitel 5, Ziffer 9 des finnischen Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act) berechtigen die von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft gehaltenen Aktien nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Entsprechend liegt die Zahl der Stimmrechte für die im Umlauf befindlichen Aktien bei 21.577.760.
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Helsinki, den 30. März 2023
MULTITUDE SE Der Verwaltungsrat
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Quelle: dpa-Afx