Sonderprüfer der Varengold Bank AG gibt Guthaben der Deutsche Forfait GmbH frei

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21.12.2023 / 16:51 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Sonderprüfer der Varengold Bank AG gibt Guthaben der Deutsche Forfait GmbH frei

Köln, 21. Dezember 2023 - Die DF Deutsche Forfait AG (ISIN: DE000A2AA204) hat gestern die Nachricht erhalten, dass der Sonderprüfer der Varengold Bank AG die Freigabe des bisher von der Varengold Bank AG zurückgehaltenen Guthabens der Deutsche Forfait GmbH erteilt hat. Das Guthaben wurde bereits, wie von der Deutsche Forfait GmbH gewünscht, auf andere Konten der Gesellschaft in Deutschland transferiert.

"Es ist sehr schön zu sehen, dass der Rechtsstaat in Deutschland funktioniert!" kommentiert Dr. Behrooz Abdolvand, Vorstandsvorsitzender der DF Deutsche Forfait AG, die Nachricht. "Nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg Ende der letzten Woche gab es aber auch keine weiteren Gründe, uns die Auszahlung des Guthabens zu verweigern. Endlich können wir uns wieder um unser eigentliches Geschäft kümmern."

Hans-Joachim von Wartenberg, Vorstand der DF Deutsche Forfait AG, ergänzt: "Wir sind sehr erfreut über die Freigabe durch die Sonderprüfer. Die BaFin und der Sonderprüfer haben keine Einwände gegen unsere Überweisungsaufträge gesehen. Die Geschäftstätigkeiten der Deutsche Forfait GmbH bewegen sich damit im Rahmen bestehender Gesetze und Sanktionsauflagen."

Über die DF-Gruppe

Die DF-Gruppe ist ein Spezialist für Außenhandelsfinanzierung mit Fokus auf die Regionen Naher und Mittlerer Osten sowie Osteuropa. Dabei konzentriert sich die DF-Gruppe auf die Branchen Nahrung, Pharma, Healthcare, Industrie, erneuerbare Energie und Infrastruktur. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung, ihrem ausgeprägten Netzwerk und ihrer umfassenden Compliance-Expertise bietet die DF-Gruppe ihren Kunden die passende Produktlösung. Seit 2023 tritt die DF-Gruppe darüber hinaus im neuen Geschäftsfeld Trading als selbstständiger Händler von Agrarprodukten unter Wahrung der geltenden Compliance-Anforderungen auf.

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Quelle: dpa-Afx