STRABAG SE: Geplante Kapitalmaßnahmen, um Anteil von Rasperia auf unter 25 % zu reduzieren
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11.05.2023 / 13:45 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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STRABAG SE - Geplante Kapitalmaßnahmen, um Anteil von Rasperia auf unter 25 % zu reduzieren
* Kapitalmaßnahmen haben zum Ziel, jeglichen Einfluss von Rasperia zu unterbinden
* Vorschlag an die Ordentliche Hauptversammlung am 16.6.2023
* Wahlmöglichkeit der Aktionäre: Ausschüttung in bar oder in Form neuer Aktien aus Sachkapitalerhöhung
* Österreichische Kernaktionäre unterstützen diese Maßnahmen und sichern Ausübung der Aktienvariante zu
* Kapitalmaßnahmen sind von verschiedenen Bedingungen abhängig und werden frühestens im Q1/2024 abgeschlossen
Der Vorstand der STRABAG SE wird der Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen vorschlagen, um den Anteil von MKAO Rasperia Trading Limited von aktuell 27,8 % auf unter 25 % (Sperrminorität) zu reduzieren. Rasperia wird von Oleg Deripaska kontrolliert, der seit 8.4.2022 auf der EU-Sanktionsliste steht. Damit sind die Anteile von Rasperia aktuell eingefroren.
"Wir müssen alle Schritte setzen, um Nachteile und Risiken aus der Beteiligung von Rasperia zu reduzieren und jeglichen Einfluss strikt unterbinden. So schützen wir bestmöglich die Interessen der Gesellschaft", erklärt Vorstandsvorsitzender Klemens Haselsteiner. "Nach den entschiedenen Maßnahmen, die wir seit März 2022 ergriffen haben, ist dies nun der nächste wichtige Schritt auf diesem Weg. Damit setzen wir auch gegenüber Kunden und Stakeholder ein klares Zeichen", so Haselsteiner.
Um die Anteilsreduktion zu erreichen, wird der Vorstand der 19. Ordentlichen Hauptversammlung am 16.6.2023 mehrere Kapitalmaßnahmen vorschlagen, an deren Ende eine bedingte Ausschüttung aus den Rücklagen der STRABAG SE an die Aktionäre stehen soll. Aktionäre können diese Ausschüttung entweder in bar oder in Form neuer Aktien in Anspruch nehmen. Die österreichischen Kernaktionäre - Haselsteiner Familie, Raiffeisen, UNIQA - haben vertraglich zugesagt, die Aktienvariante zu wählen. Durch diese Kapitalerhöhung mit Sacheinlage erhöht sich das Grundkapital der STRABAG SE. Die MKAO Rasperia Trading Limited hat aufgrund ihrer Sanktionierung kein Wahlrecht auf neue Aktien, womit sich der Anteil des Aktienpakets auf unter 25 % verringert.
Weiterer Schritt in der Distanzierung von Deripaska
Bereits mit März 2022 hat der Vorstand der STRABAG SE entschieden, an die Aktionärin Rasperia keine Dividenden auszuzahlen. Damals hatten mit Großbritannien und Kanada schon zwei wichtige Märkte des Unternehmens Sanktionen gegen Deripaska erlassen. Das Russland-Geschäft des Konzerns - mit 0,3 % der Konzernleistung vernachlässigbar - wird bereits abgewickelt. Gleichzeitig hatte die Haselsteiner Familien-Privatstiftung den Syndikatsvertrag mit Rasperia, UNIQA und Raiffeisen gekündigt. In der Zwischenzeit haben die österreichischen Aktionäre einen neuen Vertrag abgeschlossen und ein Pflichtangebot an den Streubesitz erstattet. Des Weiteren wurde in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 5.5.2022 das von Rasperia entsandte Aufsichtsratsmitglied, Thomas Bull, abberufen. Bull und Rasperia haben dagegen eine Anfechtungsklage vor dem Landesgericht Klagenfurt eingebracht.
Kapitalmaßnahmen im Detail
Die Kapitalmaßnahmen sollen in mehreren, von der Hauptversammlung noch zu beschließenden, Schritten erfolgen. Als Vorbereitungsschritt erfolgt eine Kapitalberichtigung aus Gesellschaftsmitteln: Dabei werden EUR 1.900.000.000,00 aus gebundenen Rücklagen - ohne Ausgabe von Aktien - dem Grundkapital zugeführt. Das so erhöhte Grundkapital wird dann durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung um EUR 996.620.004,30 herabgesetzt. Dieser Betrag wird in freie Rücklagen eingestellt. In Höhe des verbleibenden Betrags von EUR 903.379.995,70 aus der Kapitalberichtigung soll eine Kapitalherabsetzung zum Zweck einer bedingten Ausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre erfolgen.
Der Ausschüttungsbetrag beträgt EUR 9,05 je Stückaktie und wird in bar oder nach Wahl jeder Aktionärin und jedes Aktionärs in neuen Aktien der Gesellschaft geleistet. Rasperia wird von diesem Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die neuen Aktien sollen im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlage ausgegeben werden. An der Sachkapitalerhöhung beteiligen sich jene Aktionärinnen und Aktionäre, die eine Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Form von Aktien wählen.
"Als Vorstand der STRABAG SE würden wir es begrüßen, wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre die geplanten Maßnahmen unterstützen und sich für die Aktienvariante entscheiden. Denn es ist jedenfalls nicht die Intention dieser Maßnahmen, den Streubesitz zu verringern", so Klemens Haselsteiner.
Das Bezugsverhältnis für die Sachkapitalerhöhung soll mit 1 : 4 (1 neue Aktie für 4 bestehende Aktien) und der Bezugspreis je neuer Aktie mit EUR 36,20 festgesetzt werden. Die für den Bezug je einer neuen Aktie aufzubringende Sacheinlage umfasst folglich 4 Ausschüttungsansprüche im Nominalbetrag von zusammen EUR 36,20. Der vorgeschlagene Bezugspreis und das Bezugsverhältnis sind unter Berücksichtigung des Ausschüttungsbetrags von EUR 9,05 je Stückaktie anhand eines gutachterlich festgestellten Unternehmenswertes der Gesellschaft mit Bewertungsstichtag zum Tag der Hauptversammlung ermittelt worden.
Ein Bezugsangebot an die Aktionärinnen und Aktionäre zur Wahl der Ausschüttung in Form von Aktien soll nach der Hauptversammlung und Firmenbucheintragung des Beschlusses der Hauptversammlung zur Sachkapitalerhöhung voraussichtlich im August/September 2023 erfolgen.
Die österreichischen Kernaktionäre, die zusammen einen Anteil von rund 57,78 % am Grundkapital halten, haben der Gesellschaft zugesichert, die Ausschüttungen in Form von neuen Aktien zu wählen.
Für eine Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung und damit auch der Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur Ausgabe der neuen Aktien ist eine sechsmonatige Wartefrist nach Firmenbucheintragung der Kapitalherabsetzung einzuhalten. Gemäß dem Beschlussvorschlag muss die Durchführung der Sachkapitalerhöhung bis spätestens am 31.3.2024 im Firmenbuch eingetragen sein.
Mit einem Abschluss der Sachkapitalerhöhung ist unter Voraussetzung der Erfüllung der sonstigen Bedingungen erst im ersten Quartal 2024 zu rechnen. Erst dann kann zeitgleich eine Auszahlung des Ausschüttungsbetrags in bar oder eine Ausschüttung in Form von neuen Aktien erfolgen. Zu den Modalitäten für die Auszahlung wird STRABAG noch gesondert informieren.
Die Maßnahmen können allerdings auch noch scheitern. Wenn Bedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, erfolgt weder eine Ausschüttung in bar noch in Aktien. Scheitert die Sachkapitalerhöhung, dann erfolgt jedenfalls auch keine Ausschüttung in bar an die Aktionäre aus der Kapitalherabsetzung.
Die ordentliche Dividendenausschüttung von EUR 2,00 je Aktie für das Geschäftsjahr 2022 ist von den vorgeschlagenen Maßnahmen unabhängig und erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung am 27.6.2023 (Dividenden-Zahltag).
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Quelle: dpa-Afx