HEIDELBERG (dpa-AFX) - Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat im Zusammenhang mit einer angeblich manipulierten Aufsichtsratswahl beim Software-Konzern SAP
Das Verfahren fußt auf einer im Mai vom Landgericht Heidelberg abgewiesenen Klage. Darin war es um 500 000 Euro gegangen, die ein früherer SAP-Mitarbeiter von einem Betriebsrat des Unternehmens gefordert hatte. Er begründete das damit, die Summe sei vertraglich vereinbart gewesen, wenn er dem Betriebsrat bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat helfe. Das Landgericht wies die Klage als sittenwidrig zurück, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Ein solcher Vertrag verstoße gegen ein gesetzliches Verbot im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes zur Beeinflussung von Aufsichtsratswahlen.
Allerdings sei die Unterschrift unter den sittenwidrigen Vertrag laut Gutachten vermutlich echt, erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Das hatte der Beklagte aber stets bestritten und behauptet, er sei nicht in unlautere Absprachen verwickelt gewesen - die Akte landete bei der Staatsanwaltschaft. Nun seien die Beteiligten um Stellungnahme gebeten, sagte der Sprecher der Anklagebehörde. Zuerst hatte die "Rhein-Neckar-Zeitung" darüber berichtet./avg/DP/eas
Quelle: dpa-Afx