KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler
Daimler betonte, dass es auch in dem nun abgesagten Fall keinen Vergleich gegeben habe. "Daimler hätte eine Klärung durch den BGH begrüßt", sagte ein Sprecher. Eine Entscheidung hätte für mehrere Tausend vergleichbare Fälle in Deutschland Relevanz haben können, hieß es.
Erneut kündigte der BGH auch gleich eine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an. Sie soll am 9. März stattfinden (Az. VI ZR 813/20).
In den Verfahren geht es um eine Technologie des Stuttgarter Autobauers in Diesel-Fahrzeugen, die sich Thermofenster nennt. Dabei werden die Abgase zum Teil wieder im Motor verbrannt. Das verringert den Stickoxid-Ausstoß. Wie viele Abgase zurückgeführt werden, ist unterschiedlich und hängt mit von der Außentemperatur ab.
Die Kläger halten dies für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Sie führe dazu, dass das Auto bei behördlichen Prüfungen Grenzwerte einhalte, die auf der Straße überschritten würden. Auch im neuen Fall, der wie die beiden alten vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz kommt, sieht sich die Klägerin getäuscht und will erreichen, dass Daimler das Auto zurücknimmt und ihr den Kaufpreis erstattet. In den Vorinstanzen hatte sie damit aber keinen Erfolg. Daimler hält die Technik für zulässig, sie diene dem Schutz des Motors./eni/sem/DP/jha
Quelle: dpa-Afx