BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit der Europäischen Union mit Astrazeneca
Die EU-Kommission hatte den britisch-schwedischen Konzern verklagt, weil dieser der EU viel weniger Corona-Impfstoff geliefert hat als vertraglich vereinbart. Im ersten Quartal gingen nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 Staaten. Für das zweite Quartal werden anstelle der vereinbarten 180 Millionen nur 70 Millionen Dosen erwartet.
Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller damit gegen einen Rahmenvertrag vom August 2020. Das Unternehmen hält die Klage für unbegründet. Der Vertrag enthält die umstrittene Klausel, die Firma müsse "best reasonable efforts" zur Erfüllung der Zusagen unternehmen - zu deutsch in etwa "alle vernünftigen Anstrengungen". Astrazeneca argumentiert, das habe man eingehalten; die EU-Kommission sieht das anders.
Der zweite Knackpunkt: Astrazeneca sichert im Vertrag zu, dass keine anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenstehen. Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen jedoch vor, einen Vertrag mit Großbritannien bevorzugt bedient zu haben. Großbritannien war von Astrazeneca-Lieferproblemen weniger betroffen./vsr/DP/stk
Quelle: dpa-Afx