LUXEMBURG/NEUBIBERG (dpa-AFX) - Das EU-Gericht hat die von der EU-Kommission verhängte Kartellbuße gegen den deutschen Chiphersteller Infineon weitgehend bestätigt - aber um fast sechs Millionen Euro reduziert. Somit muss das Unternehmen aus Neubiberg bei München noch knapp 76,9 Millionen Euro Strafe zahlen, wie die Luxemburger Richter am Mittwoch entschieden (Rechtssache T-758/14).

Infineon kann gegen den Beschluss jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Dieser hatte sich bereits 2018 mit dem Fall beschäftigt und entschieden, dass das untergeordnete EU-Gericht, das die Kartellbußen zuvor bereits bestätigt hatte, die Strafe gegen Infineon erneut prüfen müsse.

Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission von 2014, wonach vier Chiphersteller wegen illegaler Absprachen eine Strafe von 138 Millionen Euro zahlen mussten. Im Fokus standen neben Infineon auch Samsung , die japanische Firma Renesas sowie Philips . Die Unternehmen hatten demnach sensible Informationen ausgetauscht, unter anderem zu Preisen und Vertragsverhandlungen. Dabei ging es um Smartcard-Chips, die in Bankkarten oder Handys eingesetzt wurden.

Mit rund 82,8 Millionen Euro musste Infineon den größten Anteil zahlen. Nachdem das EU-Gericht die Strafe 2016 bestätigt hatte, argumentierte das Unternehmen, das Gericht habe nur einige der von der EU-Kommission festgestellten rechtswidrigen Kontakte überprüft. Auch Philips legte Beschwerde ein - diese wurde vom EuGH jedoch abgewiesen.

Nun kam das EU-Gericht im Fall Infineons zu dem Schluss, dass die EU-Kommission einen der vermeintlich wettbewerbswidrigen Kontakte nicht beweisen konnte. Deshalb müsse die Geldbuße reduziert werden./wim/DP/mis

Quelle: dpa-Afx