BRÜSSEL/ROM (dpa-AFX) - Die Vergabe eines 400 Millionen Euro schweren Kredites Italiens an die strauchelnde Fluggesellschaft Alitalia hat nach Ansicht der EU-Kommission europäisches Recht verletzt. Italien müsse deshalb die Gelder von Ende 2019 nun plus Zinsen von der Alitalia zurückfordern, teilte die Kommission am Montag in Brüssel mit.
Dazu dürfte es allerdings nicht kommen - die Traditionsairline gibt es nämlich nicht mehr. Sie wurde im Herbst 2021 von der neu gegründeten Ita Airways abgelöst. Und weil diese nicht als wirtschaftlicher Nachfolger von Alitalia angesehen wird, können die Millionen nicht von Ita zurückgefordert werden; das hatte die EU-Kommission selbst schon 2021 festgestellt. Die Lufthansa
Alitalia hatte jahrelang große Verluste gemacht und 2017 sowie 2019 insgesamt dreimal vom italienischen Staat hohe Millionenkredite erhalten. Die zwei Darlehen von 2017 über insgesamt 900 Millionen Euro waren ebenso rechtswidrig, urteilte die EU-Kommission bereits Ende 2021. Die Wettbewerbshüter kamen damals wie nun zu dem Schluss, dass Italien nicht wie ein privater Investor gehandelt habe und in einem nötigen Maße von der Rückzahlung der Gelder ausgegangen sei. Es sei vielmehr darum gegangen, den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten - Alitalia habe deshalb einen illegalen Wettbewerbsvorteil gehabt.
"Diese Schlussfolgerungen der EU-Kommission haben wir erwartet", sagte der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti am Montag. Er zeigte sich zugleich aber zufrieden über die Einschätzung von Brüssel, dass der Alitalia-Nachfolger Ita für das Fehlverhalten bei der Vergabe des Überbrückungskredites nicht belangt werden könne. "Wir sind im Recht und werden diesen Weg weitergehen", sagte er im Hinblick auf die Entwicklung und Roms Privatisierungspläne bei Ita Airways./msw/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx