BRÜSSEL (dpa-AFX) - Wer über eine Online-Plattform arbeitet, etwa für Liefer- oder Fahrdienste, soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig besser abgesichert werden. Die Brüsseler Behörde hat am Donnerstag Gesetzesvorschläge präsentiert, wonach künftig Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern wie Angestellte eingestuft werden könnten - mit allen ihnen zustehenden Rechten wie einem Anspruch auf Mindestlohn und geregelten Arbeitszeiten. Hintergrund ist, dass derzeit viele Plattform-Arbeiterinnen und -Arbeiter als Freiberufler gelten.
Die Arbeit über digitale Plattformen hat zuletzt stark zugenommen. Nach Angaben der EU-Kommission arbeiten derzeit mehr als 28 Millionen Menschen in der EU auf diesem Weg, 2025 sei schon mit etwa 43 Millionen Beschäftigten zu rechnen. Auch in Deutschland gibt es einen solchen Boom. Die EU-Kommission schätzt, dass zwischen 1,7 Millionen und 4,1 Millionen Menschen durch die Vorschläge als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestuft werden könnten.
"Plattform-Arbeiter verdienen das gleiche Maß an Schutz wie jeder andere in der Europäischen Union", sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovksis in Brüssel. Nach den vorgeschlagenen Regeln soll künftig nicht die einzelne Arbeitskraft, sondern die Plattform betrachtet werden. "Der Vorschlag enthält eine Liste von Kriterien, von denen mindestens zwei erfüllt sein müssen, damit Plattformen als Arbeitgeber gelten", so die Kommission. Dazu zählt etwa, ob elektronisch überwacht wird, wie die Arbeit ausgeführt wird oder ob es verbindliche Regeln in Bezug auf Erscheinungsbild und Verhalten gegenüber Kunden gibt.
Die EU-Kommission argumentierte, man müsse das Potenzial digitaler Plattformen nutzen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zeitgleich müsse aber sichergestellt werden, dass diese den Beschäftigten Sicherheit bieten. Als nächstes müssen sich das EU-Parlament und die EU-Länder mit dem Gesetzesvorschlag beschäftigen. Sie verhandeln über Anpassungen und müssen zu einem Kompromiss kommen, bevor die Vorschläge in Kraft treten können.
Arbeitnehmerorganisationen wie der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßten die Vorschläge der EU-Kommission. Der "Freifahrtschein" für viele Anbieter, die viel zu lange riesige Gewinne eingefahren und sich ihren Verpflichtungen entzogen hätten, komme nun zu einem Ende, sagte Ludovic Voet vom EGB. Der Fahrdienstleister Uber
Quelle: dpa-Afx