WIEN (dpa-AFX) - Nationale Alleingänge beim Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat sind aus Sicht der EU-Kommission nicht zulässig. Das geht aus einer EU-Stellungnahme zu einem österreichischen Gesetzentwurf hervor, wie das Landwirtschaftsministerium in Wien am Mittwoch mitteilte.
Das Parlament in Wien hatte das Verbot des Unkrautmittels nach einem Vorstoß der oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) im vergangenen Sommer beschlossen. Das Gesetz war unter anderem wegen eines Formfehlers aber nicht wie geplant Anfang 2020 in Kraft getreten. Die SPÖ will an dem Verbot festhalten und hat schon vor der Stellungnahme aus Brüssel ein neues Gesetz gefordert.
Nach Ansicht der Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bestätigt die EU-Stellungnahme schon vorher geäußerten Bedenken ihres Ministeriums. "Es konnten keine spezifisch österreichischen Probleme nachgewiesen werden, die ein Verbot von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln rechtfertigen würden", teilte das Ministerium mit. In der EU war die Zulassung von Glyphosat 2017 um fünf Jahre verlängert worden. In Deutschland ist es seit Jahrzehnten im Einsatz.
Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Die Internationale Agentur für Krebsforschung schätzte es als wahrscheinlich krebserregend ein, Zulassungsbehörden großer Agrarstaaten sahen hingegen keine Gefahren./cpe/DP/jha
Quelle: dpa-Afx