LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt am Dienstag (9.30 Uhr) sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Diesel-Abgasskandal. Knackpunkt des Verfahrens ist, ob Käufer von Autos mit unzulässiger Abgastechnik auch dann Schadenersatz verlangen können, wenn die Hersteller fahrlässig gehandelt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) steht Diesel-Klägern nur dann Geld zu, wenn sie sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren bisher nur beim VW
Der EuGH-Generalanwalt hatte sich in seinen Schlussanträgen im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, die Hürden deutlich zu senken. Die Richter folgen seiner Einschätzung oft, aber nicht immer.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Schadenersatzklage aus Deutschland gegen Mercedes
Quelle: dpa-Afx