BERLIN (dpa-AFX) - Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin ist nach Einschätzung einer Expertenkommission rechtlich möglich. Zu diesem Schluss kommt das von der Landesregierung eingesetzte Gremium in seinem Abschlussbericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach lässt das Grundgesetz ein entsprechendes Gesetz zu und das Land Berlin hat auch die Kompetenz, es zu beschließen.
Die Diskussion um die Vergesellschaftung von Wohnungsfirmen hatte die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" angestoßen. Bei einem Volksentscheid am Ende September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt.
Danach hatte der damalige rot-grün-rote Senat die Expertenkommission eingesetzt. Der neue schwarz-rote Senat aus CDU und SPD will auf der Grundlage des Berichts über sein weiteres Vorgehen entscheiden.
Eine Mehrheit der Kommission ist laut dem Bericht der Ansicht, dass die Höhe der Entschädigung für die Vergesellschaftung unter dem Verkehrswert liegen dürfe und für eine Vergesellschaftung keine Änderung der Berliner Landesverfassung nötig sei. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" über die Einschätzungen der Kommission berichtet, die ihren Bericht am Mittwoch vorstellen will./ah/DP/nas
Quelle: dpa-Afx