BERLIN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie gilt jetzt eine generelle Testpflicht für alle Flugreisen nach Deutschland. Den Test muss man schon vor dem Start im Abflugland machen. Wer der Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf nicht in die Maschine einsteigen. Die neuen Vorgaben sind um 0.00 Uhr in der Nacht zu Dienstag in Kraft getreten und sollen vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten. Laut Bundesregierung handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virusausbreitung zu vermeiden. Sie soll auch Passagiere in den Flugzeugen schützen.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten am 22. März beschlossen, dass die Testpflicht als Einreisevoraussetzung bei Flügen kommen soll. Denn ansteckendere Virusvarianten und ihre weltweite Verbreitung zeigten, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr weiterhin "auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt" werden müsse.
Zum Reizthema geworden war zuletzt, dass Tausende deutsche Urlauber auf die spanische Insel Mallorca flogen, für die Testpflichten wegen gesunkener Infektionszahlen weggefallen waren. Die neue Regelung gilt nun aber nicht nur für Mallorca, sondern generell. Und nur für Flüge, nicht für andere Verkehrsmittel.
DIE TESTS: Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen und einem Nachweis über das Ergebnis. Die Bescheinigung kann man auf Papier oder in digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch vorlegen. Drauf stehen müssen Datum und Art des Tests. Der Abstrich dafür darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland genommen worden sein. Bezahlen muss man den Test aus eigener Tasche.
DIE TESTPFLICHT: Das negative Testergebnis muss der Fluggesellschaft vor dem Start vorgezeigt werden - wer keins hat, darf nicht in die Maschine einsteigen. Ausgenommen sind die Crews und Kinder bis fünf Jahre. Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht. Fällt der Test positiv aus, muss man nach den örtlichen Vorschriften in Quarantäne gehen - und die Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen.
DIE TEST-KONTROLLEN: Ob man einen negativen Testnachweis hat, sollen die Fluggesellschaften überprüfen. Möglich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter. Airlines müssen die Beförderung unterlassen, wenn Passagiere keinen Test haben oder angegebene Daten "offensichtlich unrichtig" sind, wie das Ministerium erläutert.
KEIN VERBOT VON URLAUBSREISEN INS AUSLAND: Die Bundesregierung hatte sogar erwogen, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden. Die zuständigen Ressorts wurden gebeten, die juristischen Möglichkeiten zu prüfen. Am Montagabend verwies ein Regierungssprecher auf dpa-Anfrage auf die geltenden Bestimmungen für Reisende. "Eine darüber hinausgehende rechtliche Regelung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant", fügte er hinzu. Ein von der Kanzlerin erteilter Prüfauftrag zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen gelte derzeit formal als abgeschlossen./sam/DP/stk
Quelle: dpa-Afx