MARSEILLE (dpa-AFX) - Sieben Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den Alpen hat die französische Justiz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Das Strafgericht in Marseille kam zu dem Ergebnis, dass niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Copilot den Airbus
In dem Verfahren hatten die Ermittler auch eine mögliche Verantwortung von Germanwings und der Konzernmutter Lufthansa
Für seine Entscheidung stützte sich das Gericht unter anderem auf einen Arzt, der als Inspektor für öffentliche Gesundheit tätig ist, und auf ein psychiatrisches Gutachten. Im Endergebnis sei die selbstmörderische Tat des Copiloten trotz seiner festgestellten psychischen Störungen nicht vorhersehbar gewesen, befanden die Richter. Sein Arbeitgeber sei nicht über die Gründe seiner Arbeitsunterbrechungen informiert gewesen und der Copilot habe weder den flugmedizinischen Dienst noch Kollegen ins Bild gesetzt./evs/DP/eas
Quelle: dpa-Afx