BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Mieterbund dringt bei der geplanten Gaspreisbremse darauf, die Entlastungen bereits ab März auch auf Mietverhältnisse anzuwenden. Es sei völlig offen, ob sich die Abschläge der Mieter ab März 2023 auch reduzieren und ob die Entlastungswirkung 2023 in Mietverhältnissen überhaupt ankomme, sagte die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, laut einer Mitteilung am Dienstag in Berlin. "Mieterinnen und Mieter dürfen auf keinen Fall gesetzlich benachteiligt werden", forderte sie. Alles andere als eine Gleichstellung gegenüber anderen Verbrauchergruppen sei inakzeptabel.
Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Bundesregierung bei der geplanten Gas- und Strompreisbremse private Haushalte sowie kleinere Firmen rückwirkend bereits ab Januar entlasten will. Damit soll eine "finanzielle Entlastungslücke" zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen. Ob Vermieter diese Regelungen unverzüglich umsetzen müssen, ist laut Mieterbund noch offen.
In einem ersten Entwurf zur Gaspreisbremse sei die Weitergabe der geplanten Entlastungen bei Mietverhältnissen noch eindeutig und zielführend geregelt gewesen, so Weber-Moritz. Demnach hatte der Vermieter unverzüglich die Betriebskostenvorauszahlungen seiner Mieter anzupassen. Dieser Paragraph sei im jüngsten Gesetzentwurf mit Verweis auf die fortlaufende Ressortabstimmung nicht mehr enthalten. "Mieterinnen und Mieter werden damit zum Spielball der unterschiedlichen politischen Lager der Ampel gemacht." Eine unverzügliche Anpassung der Abschläge durch den Vermieter sei jedoch zentral für Wirkung und Reichweite der Gas- und Wärmepreisbremse./tob/DP/men
Quelle: dpa-Afx