HANNOVER (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren der Amazon
Der Zweck liege in der Steuerung der logistischen Abläufe, es würden keine persönlichen Eigenschaften überwacht. Sie sprach von einer schwierigen Aufgabe des Abwägens: "Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber tätig geworden wäre oder noch wird."
Die Datenschutzbeauftragte des Landes hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Zu einer einvernehmlichen Lösung waren die Parteien nicht bereit. Sie haben eine einmonatige Frist zur Einlegung von Rechtsmittels nach Zugang des vollständigen Urteils, das Gericht ließ die Berufung zu. Die nächste höhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Winsen ist eines von 20 großen Logistikzentren in Deutschland. Rund 1950 Mitarbeiter sind dort auf 64 000 Quadratmetern Fläche beschäftigt, die meisten arbeiten in einem Drei-Schichten-Modell. Nach Betriebsratsangaben verdienen die Beschäftigten bei der Abfertigung der Pakete den Mindestlohn./koe/DP/he
Quelle: dpa-Afx